Zweite Aufsichtsmitteilung der BaFin zu DORA: Hinweise zur Umsetzung von DORA mit vereinfachtem IKT-Risikomanagementrahmen und IKT-Drittparteienrisikomanagement
Mit einer neuen Aufsichtsmitteilung gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) Hilfestellung zu den Anforderungen an die Umsetzung der DORA-Regelungen zum vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen (Artikel 16 DORA) und zum IKT‑Drittparteienrisikomanagement (Artikel 28-30 DORA). Dabei werden auch die…