Offene Immobilienfonds werden häufig als sichere Anlage beworben und gehören zum klassischen Vertriebsportfolio zahlreicher Banken und Wertpapierinstitute. Das Marktvolumen offener Immobilienfonds liegt in Deutschland bei weit über 120 Milliarden Euro….
Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 – Neue Pflichten für Kryptowerte-Dienstleister
Neues BaFin-Rundschreiben „WpI-MaRisk“: Ausblick auf die geplanten Änderungen für Wertpapierinstitute
Seit Inkrafttreten der MiCAR gelten europaweit einheitliche Regeln für die Emission und den Handel von Kryptowerten sowie für diesbezügliche Beratungs-, Vermittlungs-, Verwaltungs- und ähnliche Dienstleistungen. Insbesondere bedürfen Emittenten, Handelsplätze und…
Mezzanine Finanzierungen sind beliebt, insbesondere bei Projektfinanzierungen oder Anschubfinanzierungen von Startups. Die Vorteile liegen auf der Hand: bankenunabhängige Finanzierung, bilanzielle Stärkung der Eigenkapitalquote, steuerliche Behandlung als Fremdkapital, Insolvenzvermeidung in Durststrecken,…
Chatbots, Finanzanalyse-Algorithmen, Robo Advisor, Scoring Tools – Künstliche Intelligenz findet mannigfache Einsatzmöglichkeiten in der Finanzwirtschaft. Seit Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2024/1689 („KI-Verordnung“ = „AI Act“) müssen Banken, Wertpapierinstitute und Fintechs…
Die Digital Operational Resilience Act (DORA) bringt neue Anforderungen für Finanzinstitute und deren Dienstleister mit sich. Viele Unternehmen stehen derzeit vor der Herausforderung, die Vorgaben praktisch umzusetzen. Dieser Beitrag soll…
Auf PSD 2 folgt nun FIDA Im Jahr 2018 schuf die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD 2) regulatorisch die Möglichkeit des Open Banking. Als Open Banking versteht…
Bereits im November 2018 hatte die Finanzaufsicht BaFin eine Orientierungshilfe für Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht, um auslagernden Unternehmen eine praxisnahe Einschätzung darüber an die Hand zu geben, wie die Aufsicht…
Wir hatten bereits in unserem Regulatory Update 01/2024 sowie auf unserer Webseite über unsere Einschätzung zur Unklarheit des Anwendungsbereichs des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) berichtet,…
Payment for Order Flow (PFOF), d.h. Zahlungen von Dritten an Intermediäre für die Vermittlung von Orderaufträgen, ist nun endgültig verboten. Am 16.01.2024 hat das EU-Parlament das Verbot des Payment for…
Gerade wenn Gesetzesvorhaben schneller durchgewunken werden als gedacht, passieren leicht handwerkliche Fehler. So ist es nun im Kreditzweitmarktgesetz passiert, das am 30. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Die BaFin…
Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts veröffentlicht, mit dem verbindliche und einheitliche Kriterien festgelegt werden sollen, unter welchen Voraussetzungen bei Wertpapierinstituten ein Geschäftsleiter ausreichend ist, oder ob es mehrerer…
Als Teil des EU-Regulierungspakets für Online-Plattformen aus dem Jahr 2022 gilt das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab dem 17.02.2024 unmittelbar in allen EU-Staaten, ohne dass…
Das seit dem 23. März 2023 geltende DLT Pilot Regime bietet eine Testumgebung für Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer, in der Vorschriften gelten, die es erlauben, auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)…
Klassische Kredite statt qualifizierter Nachrangdarlehen? Security-Token statt Genussrechte? Deutsche Crowdfunding-Plattformen beschäftigen sich mit der EU-Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO) vom 7. Oktober 2020. Diese ermöglicht die Zulassung der Plattform als…
In den letzten Wochen gab es bei der näheren Befassung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz Irritationen, ob das Betreiben der Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) automatisch zu einer Einordnung…
Der Bundestag hat in einer Nachtsitzung, in der dieses Thema nach jahrelangen intensiven Fach-Diskussionen immerhin eine halbe Stunde Zeit eingenommen hat, am 24.6.2021 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen….
Die BaFin hat am 29. Juni 2021 angekündigt, die Leitlinien der ESMA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter anwenden zu wollen. Diese bieten eine Orientierung insbesondere bei der Ermittlung, dem Management und…
Die BaFin hat einen Entwurf von Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen vorgelegt, der die Ausgestaltung der Anlagebedingungen inländischer nachhaltiger Publikums-Investment-vermögen zum Gegenstand hat. Die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für ein nachhaltiges…
Die BaFin führt bis zum 30. Mai 2021 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer sogenannten Mantelverordnung zum neuen Wertpapierinstitutsgesetz durch. In der Mantelverordnung werden vier Stammverordnungen gefassten, sie sollen zeitgleich…
Der Kabinettsentwurf, der den Referentenentwurf abänderte, wurde am 3.2.2021 von der Bundesregierung beschlossen. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU ist vorgesehen noch in dieser Legislaturperiode die Reform umzusetzen. Die…
Am 12. April hat die BaFin einen ersten Entwurf der ZAIT veröffenltich und bis Mitte Mai zur Konsultation gestellt. Die Anforderungen an die IT gelten für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute gemäß…
Die BaFin hat am 24. März 2021 eine aktualisierte Fassung der MaComp veröffentlicht. Neu hinzugekommen sind Ergänzungen zu den Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen nach § 63…
Die BaFin hat am 1. März 2021 ihre FAQ zu den Wohlverhaltenspflichten nach §§ 63 ff. WpHG um einen weiteren Punkt ergänzt. Diesmal befasst sich die BaFin mit einzelnen Fragen…
Der Regierungsentwurf zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) setzt die EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstitute (IFD) in deutsches Recht um. Daneben gilt flankierend die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierinstitute (IFR) direkt….
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Dezember 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind mehrere Änderungen am Vermögensanlagengesetz…
Im August hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) vorgelegt. Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Hier setzt…
Die EU-Kommission hatte am 08.03.2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Hintergrund hierfür war das Pariser Klimaschutzübereinkommen und die UN-Agenda 2030.Die Bafin hat Ende 2019 ein Merkblatt zum Umgang…
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Verbraucherdarlehen umgesetzt werden sollen: Die erste Änderung geht auf das Urteil des EuGH…
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 26. Oktober den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) veröffentlicht….
I. Ausgangspunkt Die bisherige Aufsicht über Wertpapierfirmen folgt den Aufsichtsstandards, die für Banken entwickelt wurden, insbesondere geregelt im Kreditwesengesetz (KWG). So unterliegen Wertpapierfirmen bis dato den Eigenkapitalanforderungen der CRD IV…
Kurz vor der Sommerpause des Bundestages sollte das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermitter auf die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht“ diese Woche abgeschlossen werden. Ab dem 1.1.2021 sollte die Aufsicht über Finanzanlagendienstleister (neues Wording des Gesetzes) auf die BaFin übergehen.
In den P&R-Verfahren konnten wir in den vergangenen Monaten weitere Prozesserfolge für die von uns vertretenen Finanzdienstleister erzielen. Mittlerweile sind drei Klageabweisungen rechtskräftig und damit unanfechtbar: das „Dessauer Verfahren“ mit…
Das Urteil des EuGH vom 26. März 2020 zur Unvereinbarkeit der gesetzlichen Musterbelehrung mit dem Unionsrecht hat in der Bankenwelt große Verunsicherung ausgelöst. Schon ist die Rede von einem neuen…
Regelung der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt ab 2021 – der Referentenwurf liegt vor.
Der überarbeitete Entwurf der FinVermV ist da und die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater geht auf die BaFin über.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat den überarbeiteten Entwurf für die an MiFID 2 angepasste Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Eckpunktepapier zur künftigen Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, künftig „Finanzanlagendienstleister“, auf die BaFin vorgelegt.
Seit Monaten wartet die Branche auf die neue FinVermV 2018, die für gewerbliche Finanzanlagenvermittler die europarechtlichen Vorgaben der MiFID 2-Richtlinie umsetzt. Heute haben wir die finale Fassung des Referentenentwurfs erhalten und nehmen eine erste Analyse der wesentlichsten Neuregelungen vor.
BaFin hält trotz Berliner Urteils an Aufsichtspraxis fest.
Die BaFin hat eine Konsultation zum Auslegungsschreiben zur Bestimmung von Anlegergruppen in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem Vermögensanlagengesetz durchgeführt. Das Auslegungsschreiben lässt erkennen, welche Parameter die BaFin zur Zielmarktbestimmung für maßgeblich hält.
Nach übereinstimmenden Presseberichten soll der Entwurf für eine Novellierung der FinVermV Anfang August 2018 ins Bundeskabinett eingebracht werden. Wenn alles nach Plan verläuft, soll die neue FinVermV dann im September 2018 verabschiedet werden.
Im Beitrag vom 01.07.2016 hatten wir auf die niedrigen Hürden für eine Strafbarkeit wegen Marktmanipulation aufmerksam gemacht. Nach der Umsetzung der europäischen Vorgaben in der zweiten Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in deutsches Recht durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz wurde in der Fachwelt diskutiert, ob hierdurch möglicherweise eine unabsichtliche Ahndungslücke für Taten enstanden ist, die vor dem 03.07.2016 begangen worden sind.
EU-Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs
Auf dem Weg zur Kapitalmarktunion, zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen, sowie eines digitalen Binnenmarkts setzt die EU Kommission peu à peu ihren Aktionsplan für technologiegestützte Innovationen bei Finanzdienstleistungen (FinTech) um.
Die EU-Kommission hat am 8.3.2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem vorgelegt. Hintergrund ist, dass sich die EU und Regierungen weltweit mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zum Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bekannt haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20.02.2018 ein Hinweisschreiben veröffentlicht, das sich mit der aufsichtsrechtlichen Bewertung von Token und Kryptowährungen als Finanzinstrumente befasst. Der Begriff der Finanzinstrumente hat für die rechtliche Einordnung und Behandlung der in diesem Berich bestehenden und geplanten Geschäftsmodelle zentrale Bedeutung.
Seit dem 1. Januar 2018 ist beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten an Kleinanleger und beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten ein Key Information Document (Basisinformationsblatt oder „PRIIP-KID“) zu verwenden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Merkblatt zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vom 29.11.2017 die Voraussetzungen für das Vorliegen der durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) neu eingefügten Tatbestände des Zahlungsauslösedienstes und des Kontoinformationsdienstes näher konturiert und gibt damit Einblick in die ab 13.01.2018 zu berücksichtigende Verwaltungspraxis.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 29.11.2017 im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13. Januar 2018 in Kraft tritt, ein…
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 13.11.2017 eine Erklärung veröffentlicht, um die an ICOs beteiligten Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, dass sie sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Tätigkeiten regulierte Tätigkeiten darstellen.
Die Umsetzung der IDD-Richtlinie bringt zahlreiche Veränderungen für den Versicherungsvertrieb mit sich, die nach heutigem Stand ab dem 23.02.2018 zu beherzigen sind. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (insurance based investment products). Am 23.10.2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium endlich den Referentenentwurf für die Neufassung der Verordnung über Versicherungsvermittlung (VersVermV) vorgelegt.
Am 26.06.2017 ist das neugefasste Geldwäschegesetz in Kraft getreten. §§ 18-26 GWG regeln ein neu zu errichtendes elektronisches Transparenzregister, das mittlerweile als Onlineplattform über den Bundesanzeiger-Verlag eingerichtet worden ist (www.transparenzregister.de). Daraus ergibt sich eiliger Handlungsbedarf für praktisch alle Unternehmen, Vereine, Stiftungen und treuhänderische Gestaltungen (1). Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Identifizierungspflicht der geldwäscherechtlich Verpflichteten (2).
Mit Urteil vom 04.07.2017 – II ZR 358/16, das nun im Volltext vorliegt, hat das höchste deutsche Zivilgericht verdeutlicht, dass die Rechtsprechung zur Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, mwN) auch dann gilt, wenn sich Anleger über einen Treuhänder an dem Fonds beteiligen.
Am 25.06.2017 ist das 2. FiMaNoG in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält neben der Umsetzung der MiFID 2-Richtlinie auch Änderungen im KAGB, die durch eine überschießende Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/438 und das Investmentsteuergesetz 2018 veranlasst sind.
Die Regelungen zu freiwilligen und obligatorischen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen sind zuletzt komplex geworden. Dies trifft insbesondere auf die Frage zu, wann welche Pflichtinformationen wo und wie zu erteilen sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. Juni 2017 entscheiden, dass die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung darstellt.
Am 23.06.2017 ist das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (2. FiMaNoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist die gesetzliche Umsetzung der MiFID 2 in Deutschland weitgehend abgeschlossen. Auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Neufassung der FinVermV wurden geschaffen.
Am 30.06.2017 hat der Bundestag fristgerecht die Umsetzung der IDD Richtlinie in deutsches Recht beschlossen. Die Änderungen treten weitestgehend zum 23. Februar 2018 in Kraft.
Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten, mit dem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht ungesetzt wird. Wesentliche Änderungen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
8. Mai 2017: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen und damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Contracts for Difference (CFDs) beschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden ab dem 10.08.2017 nicht mehr angeboten werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben (03/2017 (GW)) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 13.03.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366), die bis zum 13.01.2018 in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit Schlussantrag vom 08.02.2017 beantragt, auszusprechen, dass die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags keine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung in Form der Anlagevermittlung darstellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2017 die aktualisierte Fassung Ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz: MaComp) veröffentlicht.
Durch MiFID II wird auch das Erbringen von Datenbereitstellungsdienstleistungen durch Datenbereitstellungsdienste unter den Vorbehalt gestellt, dass hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörden vorliegt. Der Entwurf des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes sieht dementsprechend…
Die BaFin hat am 19.01.2017 den überarbeiteten Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Sie wird voraussichtlich im Februar erlassen soll am 1. März 2017 in Kraft treten.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zum 2. FiMaNoG am 21.12.2016 vorgelegt. Ein Vergleich mit dem Referentenentwurf (siehe Meldung vom 20.10.2016), zeigt, dass inhaltlich nur geringfügige Änderungen vorgenommen wurden. Allerdings werden die Regelungen, die etwa im WpHG vorgesehen sind, ein weiteres Mal neu geordnet.
Am 21.11.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD Richtlinie vom 20.1.2016 über den Versicherungsvertrieb vorgelegt.
Am 29.9.2016 hat das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf zum 2. FiMaNoG (Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte – Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) vorgelegt. Damit sind die wesentlichen Punkte des MiFID 2-Regulierungspakets hinreichend konkretisiert, um die Phase der unternehmensinternen Umsetzung einzuläuten.
Im Beitrag vom 01.07.2016 hatten wir auf die niedrigen Hürden für eine Strafbarkeit wegen Marktmanipulation aufmerksam gemacht. Eine Gesetzesänderung hat diese Hürden für Taten, die vor dem 03.07.2016 begangen worden sind, möglicherweise wieder deutlich erhöht, und zwar unabsichtlich.
Es hat bereits umfangreiche Presseberichterstattung darüber gegeben: Das Europäische Parlament hat sich geweigert, dem Kommissionsentwurf für die RTS (technische Regulierungsstandards) vom 30.06.2016 seine Zustimmung zu erteilen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Gewerbeaufsicht nehmen sich bereits seit einiger Zeit verstärkt den Besonderheiten automatisierter Anlagemodelle an. Die Europäische MiFID 2-Richtlinie bringt weitergehende Verpflichtungen für Finanzintermediäre und trifft auch Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung – Das hat auch Bedeutung für Fintechs.
Ab dem 31. Dezember 2016 ist die Beratung zu Vermögensanlagen und deren Vermittlung nur dann nicht erlaubnispflichtig, wenn diese erstmals öffentlich angeboten werden.
Über die gesetzlichen Regelungen zum Crowdinvesting wurde schon viel geschrieben. Weder Emittenten noch Plattformbetreiber sollten dabei aber das gleichzeitig eingeführte Widerrufsrecht aus den Augen verlieren. Denn darin schlummern Untiefen und Gefahren.
Das Basisinformationsblatt muss ab dem 31.12.2016 vorgehalten werden, das steht schon lange fest. Aber: Für welche Produkte genau? Welche Inhalte soll das Basisinformationsblatt haben? Muss auch für bereits aufgelegte und im Vertrieb befindliche Produkte nachgerüstet werden? Welche Ereignisse lösen Aktualisierungspflichten aus? Fragen über Fragen, die auch ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der Verordnung nicht befriedigend beantwortet worden sind.
Betreiber von Börsenbriefen und Finanzanalysten müssen aufpassen. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung vom 25.02.2016 (3 StR 142/15) die Hürden für eine Strafbarkeit wegen „sonstiger Täuschungshandlungen“ im Sinne des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Wertpapierhandelsgesetz niedrig gesetzt.
Das LSG (Landessozialgericht) Bayern hat geurteilt, dass ausschließlich mit einem Maklerpool kooperierende Vermittler rentenversicherungspflichtig sind. Maßgeblich kommt es auf die jeweiligen Umstände an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.06.2016 entschieden, dass der in der deutschen Kreditwirtschaft übliche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte § 104 der Insolvenzordnung (InsO) widerspricht und daher (teil)unwirksam ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kündigt aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung an, kurzfristig eine Regelung zu suchen.
Der Regierungsentwurf des sog. ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (Fimanog) sieht eine weitre Ausweitung des Vermögensanlagengesetzes im Bereich der Direktinvestments vor.
Die Kommission hat im April 2016 begonnen, konkretisierende sogenannte Level 2 Maßnahmen zu veröffentlichen. MiFID II und MiFIR sehen zur Konkretisierung der Regelungen eine große Anzahl von Ermächtigungen an die europäische Kommission vor, um delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Ab 3. Juli 2016 erlangen die Regelungen des Europäischen Marktmissbrauchspakets (Marktmissbrauchsrichtlinie, Marktmissbrauchsverordnung – MAR) und der im ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG) enthaltenen deutschen Umsetzungsnormen Geltung.
Nicht nur der Tag der Anwendung der neuen Regelungen wird um ein Jahr verschoben, auch die nationale Umsetzung.
FinTech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – eine Erlaubnis der BaFin erfordern. In Ihren Hinweisen gibt die BaFin einen kurzen Überblick, wie sie einige Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen FinTech-Modellen aufsichtsrechtlich bewertet.
Noch am 21.05.2015 hatte das Oberlandesgericht München ein Urteil verkündet, wonach Verbraucher auch dann den „Widerrufsjoker“ ziehen können, wenn die Widerrufsinformation zu ihrem Darlehensvertrag lediglich exemplarische Nennungen der vertraglichen Pflichtangaben und im Übrigen einen Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB enthält. Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat nun ein Urteil des Landgerichts München I erstritten, das mit dieser fehlerhaften Rechtsauffassung bricht.
Die BaFin hat am 19. Februar 2016 ihren Entwurf einer Neufassung der MaRisk vorgestellt. Die darin enthaltenen erweiterten Anforderungen an Auslagerungen werden eine Anpassung von Auslagerungsverträgen erforderlich machen.
Die Einführung von MiFID II soll verschoben werden. Die Kommission hat hierzu den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.
Am 08.10.2015 hat ds Europäische Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (PSD 2) angenommen.
Das BMF hat nunmehr den Referentenentwurf eines „Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG)“ vorgelegt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. Oktober 2015 ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie ihre Sichtweise auf verschiedene Geschäftsmodelle darstellt, die sich im Bereich des Crowdlending etabliert haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben herausgegeben, in dem die BaFin auf die im KAGB geregelten Aufgaben und Pflichten einer Verwahrstelle eingeht. Für Verwahrstellen nach dem KAGB ist dieses Rundschreiben von erheblicher praktischer Bedeutung.
DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte PartmbB veröffentlicht Leitfaden für Schweizer Banken und Finanzdienstleister, die sich für einen Markteintritt in Deutschlanf interessieren in zweiter, überarbeiteter Auflage.
EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich Anfang Juni 2015 auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) verständigt.
Am 9.3.2015 hat die BaFin ihr Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ geändert.
Nach vorangegangenen Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Hamm mehren sich die Anzeichen, dass sich ein entgegenstehendes Urteil des LG München I, wonach beim Vertrieb geschlossener Fonds über das Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden muss, nicht durchsetzen wird.
Das OLG Frankfurt und LG Frankfurt haben einheitlich schuldnerfreundlich zu einigen Fragen rund um die Insolvenzanfechtung entschieden.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 23.04.2015 beschlossen, nachdem der Bundesrat keine Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangt, ist mit der Verkündung im Juli 2015 zu rechnen. Die meisten Regelungen treten dann am Folgetag in Kraft. Es ist ratsam sich mit den Neuregelungen und den Übergangsvorschriften vertraut zu machen.
Die Finanzdienstleistungsbranche darf sich freuen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vier Urteilen die Mindestanforderungen herausgearbeitet, die an Güteanträge zu stellen sind – und dabei zugunsten der Finanzdienstleistungsinstitute entschieden.
RA Knappe als Referent zum Thema „Erstellung und Anpassung des Basisinformationsblatts sowie Einsatz im Vertrieb“ am 20. Februar 2015 in Frankfurt-Eschborn
BGH: Umfassende Aufklärungspflicht bei Anlageberatungsverträgen auch über verdeckte Innenprovisionen
Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat seine Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten eines (Bank-)Anlageberaters im Zusammenhang mit Rückvergütungen und verdeckten Innenprovisionen erneut erheblich ausgeweitet.
Der europäische Ausschuss für Währung und Wirtschaft (ECON) hat wesentliche Änderungen zum geplanten europäischen Basisinformationsblatt für Anlageprodukte vorgelegt. Der Zeitplan zum Abschluss der Gesetzesinitiative verschiebt sich dadurch ins Frühjahr 2014.
Das LG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 30. August 2013 (2-28 O 21/13) zugunsten von Banken und Finanzdienstleistern entschieden, welche Anforderungen an Güteanträge zu stellen sind. Dabei schiebt das LG Frankfurt a. M. der vielfach anzutreffenden Praxis sog. „Anlegerschutzanwälte“, zur Begründung vermeintlicher Ansprüche für alle vertretenen Anleger einheitliche Satzbausteine ohne weitere Differenzierung zu verwenden, einen Riegel vor.
Die BaFin hat mit dem Rundschreiben 04/2013 (WA) vom 26. September 2013 die Anforderungen aus § 31 Abs. 3a WpHG sowie § 5a WpDVerOV an die Erstellung von Produktinformationsblättern (PIB) konkretisiert. Die zu der Entwurfsfassung dieses Rundschreibens erfolgten Anregungen hat die BaFin dabei nur teilweise umgesetzt.
Die neue Rechtslage gilt ab dem 14. Juni 2014. Die Änderungen betreffen vor allem den Direktvertrieb außerhalb des eigenen Filialnetzes. Insbesondere neue vorvertragliche Informationspflichten werden zu beachten sein. Außerdem wird es neue Musterbelehrungen geben, deren Verwendung dringend zu empfehlen ist. Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sollten sich rechtzeitig mit den anstehenden Gesetzesänderungen befassen, um zum Stichtag 14.06.2014 organisatorisch und personell gewappnet zu sein.
Lange war umstritten, ob eine unterbliebene Aufklärung über Zuwendungen und ein darin liegender Verstoß gegen § 31d WpHG auch in einem Haftungsprozess dazu führen konnte, dass dem klagenden Anleger ein Anspruch gegen den Anlageberater zusteht. Diese Frage hat der BGH nun durch Urteil vom 17. September 2013 (XI ZR 332/12) zugunsten der Banken und Finanzdienstleister entschieden.
Am 26.08.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) an die Verbände der Kreditwirtschaft versandt. Mit der Neufassung der InstitutsVergV sollen die durch das zum 01.01.2014 in Kraft tretende CRD IV-Umsetzungsgesetz neuen Anforderungen an Vergütungssysteme und Vergütungen der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute näher konkretisiert werden.
Die europäischen und nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Basel III bringen auch für Finanzdienstleistungsinstitute erhebliche Neuerungen, die mehrheitlich bis zum 01.01.2014 umgesetzt werden müssen.
Die europäischen und nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Basel III bringen auch für Finanzdienstleistungsinstitute erhebliche Neuerungen, die mehrheitlich bis zum 01.01.2014 umgesetzt werden müssen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. Juli 2013 ihr Merkblatt – Hinweise zur finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnispflicht von Investmentclubs und ihrer Geschäftsführer geändert.
Die Kanzlei Dr. Roller & Partner hat beim Oberlandesgericht München ein für Banken positi-ves Urteil zu den Maßstäben der Fehlberatung bei offenen Immobilienfonds, hier: Axa Immo-select (WKN: 984645), erstritten (OLG München, Urteil vom 08.07.2013 – AZ:19 U 1411/13).
Das KAGB bringt eine Reihe neuer Erlaubnis-, Registrierungs- und Anzeigepflichten mit sich.
Das Gesetz tritt zwar zum 22.07.2013 in Kraft, die §§ 343 ff. KAGB beinhalten allerdings zahlreiche Bestandsschutzregelungen, Schonfristen und Erleichterungen für bereits bestehende Investmentvermögen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die BaFin hat sich in einem Merkblatt vom 18.06.2013 zu maßgeblichen Fragen hinsichtlich der Übergangsvorschriften im KAGB geäußert.
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) tritt am 22. Juli 2013 in Kraft. Insbesondere für geschlossene Fonds, aber auch für zahlreiche sonstige Anlagemodelle bringen die Neuregelungen grundlegende Änderungen mit sich.
Mit der PRIPS-VO wird ein weiteres Informationsblatt kommen, das sogenannte KID (Key Information Document). Die Verordnung wird im Herbst 2013 erwartet.
RA Elster als Referent zum Thema „Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Informationsblätter“ am 30. September 2013 in Frankfurt-Eschborn
Die europäischen Ausschüsse ringen um mehr Transparenz zu Provisionen, eine neue Regulierung für Lebensversicherungsprodukte mit Anlageelementen (Versicherungsanlageprodukte) wird vorgesehen. Der europäische Kommissionsentwurf vom 03.07.2012 zur Neufassung der Versicherungsvermittler-richtlinie (IMD II) und die Verlautbarungen der Ausschüsse zeigen, dass die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse für den Vertrieb von Versicherungsprodukten steigen werden.
RA Böckelmann zu Fremdwährungsdarlehen beim Finanzcolloquium Heidelberg (FCH) am 21./22. Oktober 2013
Die Überarbeitung der MiFID schreitet voran, nach einer Flut von Vorschlägen des EU-Parlaments und des Rates wird derzeit im Rahmen der Vorbereitung auf die Trilog-Gespräche um eine einheitliche Regelung gerungen, im Oktober 2013 sind die abschließenden Beratungen terminiert.
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2013 über das KAGB abgestimmt und dieses mehrheitlich beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss noch mehrere Änderungen am Entwurf des KAGB vorgenommen. Das Gesetz muss vor seinem Inkrafttreten nun noch den Bundesrat passieren.
Finanzdienstleister werden gerade im Zusammenhang mit größeren Haftungskomplexen gelegentlich von einer schlechten Presse bis hin zu sog. „shit storms“ überzogen. Es gibt aber juristische Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, wenn dabei über die Stränge geschlagen wird.
Der BGH hat mit Urteil vom 19. März 2013 (XI ZR 431/11) die Haftung einer Direktbank grundsätzlich verneint, wenn der Kunde ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen damit beauftragt hat, Beratungsleistungen für ihn auszuführen.
RA Elster als Referent zum Thema „Honoraranlageberatungsgesetz“ beim WM-Seminar am 27. November 2013 in Frankfurt-Eschborn
Das Gesetz enthält Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeit von Honoraranlageberatern. Diese Anforderungen treten am dem ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Inhalt und Reichweite des Begriffs des Investmentvermögens nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Entwurfs eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E) waren bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Mutmaßungen. Nun hat sich die BaFin in einem Entwurf dazu positioniert, wie sie diesen Begriff in der Verwaltungspraxis auszulegen gedenkt.
Am 28.02.2013 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Hochfrequenzhandelsgesetz (BT Drucksache 17/12536) verabschiedet. Diese gesetzliche Regelung erfolgt im Vorgriff und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den geplanten Regelungen in Art. 17 MiFID II, 51 III auf europäischer Ebene.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2013 ein „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“ herausgegeben. In diesem Merkblatt gibt die BaFin einen ersten Ausblick darauf, wie sie einzelne Aspekte des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Verwaltungspraxis handhaben wird. Das Merkblatt beschäftigt sich dabei im Wesentlichen mit den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss.
Am vergangenen Dienstag waren nach einer bundesweiten Razzia gegen mutmaßliche Anlagebetrüger einige Hauptverdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Auch Vermittler von Kapitalanlagen der S&K stehen im Brennpunkt der juristischen Aufarbeitung, weil Anleger häufig versuchen sich bei ihnen schadlos zu halten.
Das AIFM-Umsetzungsgesetz mit seinem Kernstück, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wird die AIFM-Richtlinie zum 22.07.2013 in deutsches Recht umsetzen. Auch Private-Equity-Fonds werden von der künftigen Regelung erfasst und unterliegen damit einer stärkeren Regulierung als bisher.
Die AIFM-Richtlinie wird in Deutschland durch das AIFM-Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert. Kernstück ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das zum 22.07.2013 in Kraft treten soll. Die aus den bisherigen Regelungen bekannte Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Angebot wird dabei aufgegeben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand der Anlagevermittlung am 5. Dezember 2012 geändert. Die bloße Nachweistätigkeit im Sinne des Gewerberechts soll demnach keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG sein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für ihren Entwurf eines Rundschreibens zur Auslegung gesetzlicher Anforderungen an die Erstellung von Informationsblättern ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Es zeigt sich, dass noch zahlreiche Änderungen an dem Entwurf nötig sind, auch was die Berücksichtigung von Vermögensanlagen anbelangt.
Am 19. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Honorarberatungsgesetz beschlossen.
Finanzanlagenvermittler haben ab Januar 2013 zahlreiche Neuerungen im Rahmen ihrer Berufsausübung zu beachten. Darüber hinaus gibt es einige Fristen, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt im Auge behalten werden sollten.
Mit dem Gesetz soll eine gesetzliche Grundlage für honorarbasierte Anlageberatung in Deutschland geschaffen werden. Im Zentrum des Entwurfes steht die begriffliche Trennung von provisionsbasierter Anlageberatung und Honorarberatung.
Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht steht an. Die Kanzlei Dr. Roller & Partner begleitet dieses Thema fachlich und verfasst laufend Beiträge zu den neuesten Entwicklungen. Die Kanzlei hat für das Thema eine Task Force mit vier Anwälten gebildet, die ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Seite stehen.
Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs sieht für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen besondere Vorgaben vor, die sich mit der konkreten Ausgestaltung solcher Anlageformen für Privatinvestoren befassen.
Nach dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie vom 20.07.2012 soll am 22.07.2013 das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft treten. Der Entwurf dieses Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB-E) hat insbesondere bei Anbietern geschlossener Fonds für Aufsehen gesorgt. Während einige Emissionshäuser erhebliche Ressourcen einsetzen, um die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei der Emission und Verwaltung geschlossener Fonds zu erfüllen, beschäftigen sich andere Anbieter mit der Frage, wie sie ihr Geschäftsmodell fortsetzen können, ohne in den Anwendungsbereich des KAGB-E zu fallen.
Künftig bedarf jedes Unternehmen, das im Bereich der geschlossenen Fonds als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig ist der Erlaubnis der BaFin. Der Gesetzesentwurf sieht dazu detaillierte Vorgaben vor, die es einzuhalten gilt, um die Erlaubnis zu erlangen.
Der Entwurf des AIFM-Umsetzungsgesetzes sieht durch die Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB-E) die Einführung von für alle Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden allgemeinen Verhaltens- und Organisationspflichten in den §§ 28-38 KAGB-E vor.
Der im Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) enthaltene Entwurf für ein Kapitalanlagesetzbuch (KAGB-E) sieht zur Umsetzung von Art. 21 der AIFM-Richtlinie (AIFM-RL) Regelungen vor, wonach für AIF künftig eine Verwahrstelle beauftragt werden muss. Während eine solche Verwahrstelle für OGAW bereits seit Jahren in Form der Depotbanken besteht, ist die Schaffung einer Verwahrstelle für AIF ein Novum, das in zahlreichen Aspekten jedoch in der Praxis bereits gelebt wird. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den geplanten gesetzlichen Anforderungen an die Verwahrstelle.
Mit Schreiben vom 27.08.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die 2. Ergänzung des Rundschreibens betreffend die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) bekannt gegeben.
RA Elster als Referent zum Thema „MiFID II“
RA Elster als Referent zum Thema „MiFID II“ beim WM-Seminar am 3. Dezember 2012 in Frankfurt-Eschborn
Zum 22.07.2013 soll das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft treten. Die Anbieter geschlossener Fonds müssen bis dahin eine Fülle von Aufgaben bewältigen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Der BGH hat geurteilt, dass eine Bank bei der Vermittlung eines Zertifikates keine Offenlegung ihrer Gewinnmarge oder Vertriebsprovision schuldet – unabhängig davon, ob der Erwerb im Wege des Festpreis- oder Kommissionsgeschäfts erfolgte.
Vier Jahre nach Umsetzung der der MiFID in Deutschland durch das FRUG legte die EU-Kommission am 20.10.2011 einen Vorschlagsentwurf zur Überarbeitung der MiFID Regelungen vor. Der Vorschlag besteht aus der Richtlinie MiFID 2, die in den Mitgliedsstaaten wieder in nationales Recht umgesetzt werden müsste und einer direkt wirkenden Verordnung namens MiFIR.
Am 26.04.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zur Konsultation veröffentlicht.
Das OLG Frankfurt a. M. hat geurteilt, dass ein Anleger die Beweislast dafür trägt, dass ein Kommissions- und kein Festpreisgeschäft vorliegt. Dies kann für die Frage, ob eine Bank über Einnahmen aus Wertpapieraufträgen aufklären muss, von entscheidender Bedeutung sein.
Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) gebilligt.
Mit Urteil vom 20.09.2011 (AZ. II ZR 277/09) hat der II. Zivilsenat des BGH festgestellt, dass vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet ist, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.
Die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHG-MaAnzV) konkretisiert die Anforderungen des § 34d WpHG. Zusätzlich hat die BaFin ein IT-Informationsblatt herausgegeben, mit dem das Anzeigeverfahren zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister nach § 34d WpHG erläutert wird.
RA Elster als Referent zum Thema „MiFID II“ beim Finanz Colloquium Heidelberg am 23.-24. Oktober 2012
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat Folgen auch für den Bereich von Dachfonds, die in mehrere geschlossene Beteiligungen investieren. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für den Tatbestand der Anlageverwaltung besteht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht Merkblatt mit Hinweisen zum Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten; Unklarheiten werden dadurch nur teilweise beseitigt.
Herbstveranstaltung in Frankfurt a. M.
(Schwerpunkt Kreditgeschäft), Finanz Colloquium Heidelberg am 24./25.10.2011
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren vom 22.06.2011 wurde am 25.06.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 30, S. 1126) und ist am 01.07.2011 in Kraft getreten.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds und sonstiger Vermögensanlagen veröffentlicht. Die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ soll das geplante „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ und die darin vorgesehenen Regulierungen des so genannten grauen Kapitalmarkts über Neuregelungen in der Gewerbeordnung in wichtigen Aspekten konkretisieren.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben am 17. Februar 2011 einen noch nicht endgültig abgestimmten Diskussionsentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts vorgelegt. Wie ist der Stand?
Ein BaFin-Rundschreiben vom 14. Juni konkretisiert insbesondere Anforderungen an Beratungsprotokolle. Außerdem erweitert es den Kreis derjenigen Unternehmen, die die MaComp umsetzen müssen, um Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, und enthält Änderungen zu Mitarbeitergeschäften sowie zur Verwendung von Wertdarstellungen in Informationsmaterial. Da keine Umsetzungsfristen existieren, sollten alle Marktteilnehmer unverzüglich mit der Überprüfung und ggf. Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen. Die BaFin verlangt dies sogar explizit.
Erlaubnispflicht für zahlreiche Tippgeber, Geltung ab sofort
Das Bundeskabinett hat am 06.04.2011 den Entwurf für ein „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ beschlossen.
Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.
Die Beitragsbescheide sind da. Wer muss zahlen? Und wann?
Der Entwurf vom 22.09.2010 des kurz als „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ bezeichneten Vorhabens basiert auf dem „Schäuble-Entwurf“ vom 03.05.2010 (vgl. hierzu unsere Meldung vom 05.05.2010), setzt diesen allerdings nicht vollständig um. Er sieht Änderungen und Ergänzungen in zahlreichen kapitalmarktrelevanten Regelwerken vor.
Betroffene Finanzdienstleistungsinstitute müssen für 2010 mit Sonderzahlungen in Höhe des 3,8-fachen Jahresbeitrags rechnen. Wer seine Sonderzahlung senken möchte, muss rasch handeln: In den nächsten Tagen laufen wichtige Fristen hierfür aus.
BGH erklärt Abtretung für nichtig und strafbar, weil sie mit einem Verstoß gegen das strafrechtlich sanktionierte Berufsgeheimnis für Angehörige von Versicherungsunternehmen einhergeht.
Am 3. Mai 2010 wurde der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ veröffentlicht. Insbesondere die Austrocknung des Grauen Kapitalmarkts sowie eine verschärfte Aufsicht über Anlageberater sorgen für Aufmerksamkeit und Widerstand in der Finanzbranche.
Das OLG Hamburg bestätigt damit die Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte. Etappensieg für die Bank – eine abschließende Entscheidung durch den BGH steht aber noch aus.
In einem aktuellen Grundsatzurteil beschränkt der BGH die Pflicht, ungefragt über die exakte Höhe erhaltener Rückvergütungen aufklären zu müssen, auf Bankberater. Die Finanzbranche atmet auf.
Die Frühjahrsveranstaltung findet dieses Jahr am 30. April 2010 im Münchener Künstlerhaus statt.

 
				




