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News
27. August 2025

Zweite Aufsichtsmitteilung der BaFin zu DORA: Hinweise zur Umsetzung von DORA mit vereinfachtem IKT-Risikomanagementrahmen und IKT-Drittparteienrisikomanagement

Mit einer neuen Aufsichtsmitteilung gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) Hilfestellung zu den Anforderungen an die Umsetzung der DORA-Regelungen zum vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen (Artikel 16 DORA) und zum IKT‑Drittparteienrisikomanagement (Artikel 28-30 DORA). Dabei werden auch die…
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14. August 2025

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 – Neue Pflichten für Kryptowerte-Dienstleister

Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie DAC 8 in nationales Recht um. Ziel ist es, die Steuertransparenz im Bereich digitaler Vermögenswerte zu erhöhen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Das…
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11. August 2025

Neues BaFin-Rundschreiben „WpI-MaRisk“: Ausblick auf die geplanten Änderungen für Wertpapierinstitute

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat am 06.08.2025 den Entwurf ihres neuen Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (nachfolgend „WpI-MaRisk“) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen hierzu nimmt die BaFin bis…

Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenvermittler auf die BaFin steht infrage.

Kurz vor der Sommerpause des Bundestages sollte das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermitter auf die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht“ diese Woche abgeschlossen werden. Ab dem 1.1.2021 sollte die Aufsicht über Finanzanlagendienstleister (neues Wording des Gesetzes) auf die BaFin übergehen.

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Gute Wochen für P&R-Vermittler

In den P&R-Verfahren konnten wir in den vergangenen Monaten weitere Prozesserfolge für die von uns vertretenen Finanzdienstleister erzielen. Mittlerweile sind drei Klageabweisungen rechtskräftig und damit unanfechtbar: das „Dessauer Verfahren“ mit…

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Neuigkeiten für freie Vermittler: Der überarbeitete Entwurf der FinVermV ist da und der BaFin wird die Aufsicht ab 2021 übertragen.

Der überarbeitete Entwurf der FinVermV ist da und die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater geht auf die BaFin über.

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat den überarbeiteten Entwurf für die an MiFID 2 angepasste Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Eckpunktepapier zur künftigen Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, künftig „Finanzanlagendienstleister“, auf die BaFin vorgelegt.

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BAFIN KONKRETISIERT ZU ZIELMARKTBESTIMMUNGEN

Die BaFin hat eine Konsultation zum Auslegungsschreiben zur Bestimmung von Anlegergruppen in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem Vermögensanlagengesetz durchgeführt. Das Auslegungsschreiben lässt erkennen, welche Parameter die BaFin zur Zielmarktbestimmung für maßgeblich hält.

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BVerfG/BGH: Keine Strafbarkeitslücke bei Marktmanipulation und Insiderhandel

Im Beitrag vom 01.07.2016 hatten wir auf die niedrigen Hürden für eine Strafbarkeit wegen Marktmanipulation aufmerksam gemacht. Nach der Umsetzung der europäischen Vorgaben in der zweiten Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in deutsches Recht durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz wurde in der Fachwelt diskutiert, ob hierdurch möglicherweise eine unabsichtliche Ahndungslücke für Taten enstanden ist, die vor dem 03.07.2016 begangen worden sind.

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EU-Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs

 

EU-Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs

Auf dem Weg zur Kapitalmarktunion, zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen, sowie eines digitalen Binnenmarkts setzt die EU Kommission peu à peu ihren Aktionsplan für technologiegestützte Innovationen bei Finanzdienstleistungen (FinTech) um.

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EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen

Die EU-Kommission hat am 8.3.2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem vorgelegt. Hintergrund ist, dass sich die EU und Regierungen weltweit mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zum Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bekannt haben.

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BaFin veröffentlicht Hinweisschreiben zur aufsichtsrechtlichen Einordnung von ICOs zugrunde liegenden Token bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20.02.2018 ein Hinweisschreiben veröffentlicht, das sich mit der aufsichtsrechtlichen Bewertung von Token und Kryptowährungen als Finanzinstrumente befasst. Der Begriff der Finanzinstrumente hat für die rechtliche Einordnung und Behandlung der in diesem Berich bestehenden und geplanten Geschäftsmodelle zentrale Bedeutung.

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PSD 2: BaFin konkretisiert Voraussetzungen für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Merkblatt zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vom 29.11.2017 die Voraussetzungen für das Vorliegen der durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) neu eingefügten Tatbestände des Zahlungsauslösedienstes und des Kontoinformationsdienstes näher konturiert und gibt damit Einblick in die ab 13.01.2018 zu berücksichtigende Verwaltungspraxis.

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Referentenentwurf für die neue VersVermV liegt vor

Die Umsetzung der IDD-Richtlinie bringt zahlreiche Veränderungen für den Versicherungsvertrieb mit sich, die nach heutigem Stand ab dem 23.02.2018 zu beherzigen sind. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (insurance based investment products). Am 23.10.2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium endlich den Referentenentwurf für die Neufassung der Verordnung über Versicherungsvermittlung (VersVermV) vorgelegt.

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Elektronisches Transparenzregister: Handlungsbedarf vor dem 1. Oktober 2017

Am 26.06.2017 ist das neugefasste Geldwäschegesetz in Kraft getreten. §§ 18-26 GWG regeln ein neu zu errichtendes elektronisches Transparenzregister, das mittlerweile als Onlineplattform über den Bundesanzeiger-Verlag eingerichtet worden ist (www.transparenzregister.de). Daraus ergibt sich eiliger Handlungsbedarf für praktisch alle Unternehmen, Vereine, Stiftungen und treuhänderische Gestaltungen (1). Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Identifizierungspflicht der geldwäscherechtlich Verpflichteten (2).

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Bundesgerichtshof: Gründungsgesellschafter haften auch bei Treuhandmodellen für Pflichtverletzungen des Vertriebs

Mit Urteil vom 04.07.2017 – II ZR 358/16, das nun im Volltext vorliegt, hat das höchste deutsche Zivilgericht verdeutlicht, dass die Rechtsprechung zur Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, mwN) auch dann gilt, wenn sich Anleger über einen Treuhänder an dem Fonds beteiligen.

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BaFin beschränkt CFD-Handel

8. Mai 2017: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung  erlassen und damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Contracts for Difference (CFDs) beschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden ab dem 10.08.2017 nicht mehr angeboten werden.

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BaFin aktualisiert MaComp

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2017 die aktualisierte Fassung Ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz: MaComp) veröffentlicht.

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MiFID 2: Startschuss zur unternehmensinternen Umsetzung

Am 29.9.2016 hat das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf zum 2. FiMaNoG (Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte – Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) vorgelegt. Damit sind die wesentlichen Punkte des MiFID 2-Regulierungspakets hinreichend konkretisiert, um die Phase der unternehmensinternen Umsetzung einzuläuten.

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Fintechs müssen sich mit der Regulatorik zunehmend auseinandersetzen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Gewerbeaufsicht nehmen sich bereits seit einiger Zeit verstärkt den Besonderheiten automatisierter Anlagemodelle an. Die Europäische MiFID 2-Richtlinie bringt weitergehende Verpflichtungen für Finanzintermediäre und trifft auch Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung – Das hat auch Bedeutung für Fintechs.

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PRIIPs-Verordnung und Basisinformationsblätter – Level 2 ist da, Level 3 kommt

Das Basisinformationsblatt muss ab dem 31.12.2016 vorgehalten werden, das steht schon lange fest. Aber: Für welche Produkte genau? Welche Inhalte soll das Basisinformationsblatt haben? Muss auch für bereits aufgelegte und im Vertrieb befindliche Produkte nachgerüstet werden? Welche Ereignisse lösen Aktualisierungspflichten aus? Fragen über Fragen, die auch ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der Verordnung nicht befriedigend beantwortet worden sind.

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BGH: Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.06.2016 entschieden, dass der in der deutschen Kreditwirtschaft übliche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte § 104 der Insolvenzordnung (InsO) widerspricht und daher (teil)unwirksam ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kündigt aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung an, kurzfristig eine Regelung zu suchen.

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LG München I: Keine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei lediglich exemplarischer Nennung von Pflichtangaben

Noch am 21.05.2015 hatte das Oberlandesgericht München ein Urteil verkündet, wonach Verbraucher auch dann den „Widerrufsjoker“ ziehen können, wenn die Widerrufsinformation zu ihrem Darlehensvertrag lediglich exemplarische Nennungen der vertraglichen Pflichtangaben und im Übrigen einen Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB enthält. Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat nun ein Urteil des Landgerichts München I erstritten, das mit dieser fehlerhaften Rechtsauffassung bricht.

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LG Frankfurt a. M. urteilt zu den Anforderungen an Güteanträge von Anlegern

Das LG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 30. August 2013 (2-28 O 21/13) zugunsten von Banken und Finanzdienstleistern entschieden, welche Anforderungen an Güteanträge zu stellen sind. Dabei schiebt das LG Frankfurt a. M. der vielfach anzutreffenden Praxis sog. „Anlegerschutzanwälte“, zur Begründung vermeintlicher Ansprüche für alle vertretenen Anleger einheitliche Satzbausteine ohne weitere Differenzierung zu verwenden, einen Riegel vor.

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Informationspflichten, Widerrufsrechte, Widerrufsbelehrungen und Widerrufsfolgen: Verbraucherrechte-Richtlinie bringt Änderungen

Die neue Rechtslage gilt ab dem 14. Juni 2014. Die Änderungen betreffen vor allem den Direktvertrieb außerhalb des eigenen Filialnetzes. Insbesondere neue vorvertragliche Informationspflichten werden zu beachten sein. Außerdem wird es neue Musterbelehrungen geben, deren Verwendung dringend zu empfehlen ist. Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sollten sich rechtzeitig mit den anstehenden Gesetzesänderungen befassen, um zum Stichtag 14.06.2014 organisatorisch und personell gewappnet zu sein.

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Neufassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) im Konsultationsverfahren

Am 26.08.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) an die Verbände der Kreditwirtschaft versandt. Mit der Neufassung der InstitutsVergV sollen die durch das zum 01.01.2014 in Kraft tretende CRD IV-Umsetzungsgesetz neuen Anforderungen an Vergütungssysteme und Vergütungen der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute näher konkretisiert werden.

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KAGB: Übergangsregeln und Ausnahmen

Das Gesetz tritt zwar zum 22.07.2013 in Kraft, die §§ 343 ff. KAGB beinhalten allerdings zahlreiche Bestandsschutzregelungen, Schonfristen und Erleichterungen für bereits bestehende Investmentvermögen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die BaFin hat sich in einem Merkblatt vom 18.06.2013 zu maßgeblichen Fragen hinsichtlich der Übergangsvorschriften im KAGB geäußert.

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Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) – Ergebnisse im Herbst 2013 erwartet

Die europäischen Ausschüsse ringen um mehr Transparenz zu Provisionen, eine neue Regulierung für Lebensversicherungsprodukte mit Anlageelementen (Versicherungsanlageprodukte) wird vorgesehen. Der europäische Kommissionsentwurf vom 03.07.2012 zur Neufassung der Versicherungsvermittler-richtlinie (IMD II) und die Verlautbarungen der Ausschüsse zeigen, dass die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse für den Vertrieb von Versicherungsprodukten steigen werden.

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BaFin veröffentlicht „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2013 ein „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“ herausgegeben. In diesem Merkblatt gibt die BaFin einen ersten Ausblick darauf, wie sie einzelne Aspekte des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Verwaltungspraxis handhaben wird. Das Merkblatt beschäftigt sich dabei im Wesentlichen mit den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss.

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Informationsblätter zu Vermögensanlagen: Nachbesserungsbedarf beim Entwurf der BaFin für ein Rundschreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für ihren Entwurf eines Rundschreibens zur Auslegung gesetzlicher Anforderungen an die Erstellung von Informationsblättern ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Es zeigt sich, dass noch zahlreiche Änderungen an dem Entwurf nötig sind, auch was die Berücksichtigung von Vermögensanlagen anbelangt.

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Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E): Anwendungsbereich, Ausnahmen und Übergangsregelungen

Nach dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie vom 20.07.2012 soll am 22.07.2013 das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft treten. Der Entwurf dieses Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB-E) hat insbesondere bei Anbietern geschlossener Fonds für Aufsehen gesorgt. Während einige Emissionshäuser erhebliche Ressourcen einsetzen, um die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei der Emission und Verwaltung geschlossener Fonds zu erfüllen, beschäftigen sich andere Anbieter mit der Frage, wie sie ihr Geschäftsmodell fortsetzen können, ohne in den Anwendungsbereich des KAGB-E zu fallen.

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Die Verwahrstelle für Alternative Investmentfonds (AIF) nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E)

Der im Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) enthaltene Entwurf für ein Kapitalanlagesetzbuch (KAGB-E) sieht zur Umsetzung von Art. 21 der AIFM-Richtlinie (AIFM-RL) Regelungen vor, wonach für AIF künftig eine Verwahrstelle beauftragt werden muss. Während eine solche Verwahrstelle für OGAW bereits seit Jahren in Form der Depotbanken besteht, ist die Schaffung einer Verwahrstelle für AIF ein Novum, das in zahlreichen Aspekten jedoch in der Praxis bereits gelebt wird. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den geplanten gesetzlichen Anforderungen an die Verwahrstelle.

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BaFin veröffentlicht 2. Neufassung der MaComp

Mit Schreiben vom 27.08.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die 2. Ergänzung des Rundschreibens betreffend die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) bekannt gegeben.

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BaFin plant Ergänzung der MaComp

Am 26.04.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zur Konsultation veröffentlicht.

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Kick-backs: BGH zu Aufklärungspflichten bei Unterbeteiligungsverträgen

Mit Urteil vom 20.09.2011 (AZ. II ZR 277/09) hat der II. Zivilsenat des BGH festgestellt, dass vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet ist, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.

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Sachkundeprüfung, Berufshaftpflichtversicherung, Beratungsprotokoll, Produktinformationen, Offenlegung von Zuwendungen – der neue Rechtsrahmen für den Vertrieb von Vermögensanlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds und sonstiger Vermögensanlagen veröffentlicht. Die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ soll das geplante „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ und die darin vorgesehenen Regulierungen des so genannten grauen Kapitalmarkts über Neuregelungen in der Gewerbeordnung in wichtigen Aspekten konkretisieren.

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Neufassung der MaComp

Ein BaFin-Rundschreiben vom 14. Juni konkretisiert insbesondere Anforderungen an Beratungsprotokolle. Außerdem erweitert es den Kreis derjenigen Unternehmen, die die MaComp umsetzen müssen, um Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, und enthält Änderungen zu Mitarbeitergeschäften sowie zur Verwendung von Wertdarstellungen in Informationsmaterial. Da keine Umsetzungsfristen existieren, sollten alle Marktteilnehmer unverzüglich mit der Überprüfung und ggf. Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen. Die BaFin verlangt dies sogar explizit.

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Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz nimmt parlamentarische Hürden. Am 18.03.2011 wird der Bundesrat über das Gesetz beschließen

Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.

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Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“

Der Entwurf vom 22.09.2010 des kurz als „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ bezeichneten Vorhabens basiert auf dem „Schäuble-Entwurf“ vom 03.05.2010 (vgl. hierzu unsere Meldung vom 05.05.2010), setzt diesen allerdings nicht vollständig um. Er sieht Änderungen und Ergänzungen in zahlreichen kapitalmarktrelevanten Regelwerken vor.

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„Schäuble-Entwurf“: Bundesfinanzministerium legt Diskussionsentwurf für ein Anlegerstärkungs- und Funktionsverbesserungsgesetz vor

Am 3. Mai 2010 wurde der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ veröffentlicht. Insbesondere die Austrocknung des Grauen Kapitalmarkts sowie eine verschärfte Aufsicht über Anlageberater sorgen für Aufmerksamkeit und Widerstand in der Finanzbranche.

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