News

Das neue DLT Pilot Regime bietet Wertpapierunternehmen, Marktbetreibern und Zentralverwahrern die Möglichkeit, neue Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle mit DLT-basierten Wertpapieren zu erproben.

Von 7. November 2023Keine Kommentare

Das seit dem 23. März 2023 geltende DLT Pilot Regime bietet eine Testumgebung für Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer, in der Vorschriften gelten, die es erlauben, auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) den Handel mit Kryptowerten und die Abwicklung von Kryptotransaktionen durchzuführen.

Den rechtlichen Rahmen hierfür bietet die Verordnung (EU) 2022/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 (in Folgenden: Pilot-VO).

Der Handel und der Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren war bisher nicht möglich, da die Technologie mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar ist. Die Zentralverwahrerverordnung (CSDR) verlangt für den Handel eines Wertpapiers die Einbuchung im Effektengiro und eine Hinterlegung beim Zentralverwahrer, was mit dem Handel und der Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren nicht kompatibel ist.

Voraussetzung zur Teilnahme am DLT Pilot Regime ist zunächst, dass DLT-Finanzinstrumente gehandelt werden. DLT-Finanzinstrumente sind gem. Art. 2 Nr. 11 der Pilot-VO Finanzinstrumente, die mittels Distributed-Ledger-Technologie emittiert, verbucht, übertragen und gespeichert werden. Allerdings steht das DLT Pilot Regime nur für die Finanzinstrumente offen, die in Art. 3 der Pilot-VO abschließend aufgezählt sind, nämlich Aktien, Schuldverschreibungen und Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen.

Zum Zwecke des Anlegerschutzes, der Marktintegrität und der Finanzstabilität sieht Art. 3 der Pilot-VO Beschränkungen und Schwellenwerte vor. Um ein Beispiel zu nennen, darf der Gesamtwert aller DLT-Finanzinstrumente, die zum Handel in einer DLT-Marktinfrastruktur zugelassen sind oder in einer DLT-Marktinfrastruktur verbucht werden, zum Zeitpunkt der Zulassung eines neuen DLT-Finanzinstruments zum Handel oder bei der erstmaligen Verbuchung nicht mehr als EUR 6 Mrd. betragen.

Das DLT Pilot Regime schafft drei neue Erlaubnistatbestände und regelt gleichzeitig, in welchen Fällen Ausnahmen von bestehenden unionsweiten Regulierungen zum Handel und zur Abwicklung möglich sind, sofern es sich um DLT-basierte Wertpapiere handelt.

Die Erlaubnistatbestände sind in den Artikeln 4, 5 und 6 der Pilot-VO geregelt:

  • DLT-Handelssysteme (DLT-MTF)
    • Ein multilaterales Handelssystem für DLT-Wertpapiere
    • Ganz ähnliche Regelungen, wie bereits für Betreiber multilateraler Handelssysteme, jedoch keine sogenannte Vermittlungspflicht nach MiFID II.
    • Das DLF-MTF kann interessierten Investoren einen direkten Zugang zu seinem Handelsplatz ermöglichen, das gilt auch für Retail-Investoren.
  • DLT-Abwicklungssysteme (DLT-SS)
    • Ein Settlement System für DLT-Wertpapiere
    • Ganz ähnliche Regelungen, wie die eines heutigen Wertpapierliefer- und Abrechnungssystems im Sinne der CSDR.
    • Die Möglichkeit zum Betrieb eines DLT-SS steht ausschließlich zugelassenen Zentralverwahrern im Sinne der CSDR offen.
    • Das DLT Pilot Regime definiert für den DLT-SS zahlreiche Ausnahmen von bestehenden Regelungen, da sie dem Einsatz von Distributed Ledgers entgegenstehen und für DLT-Wertpapiere nicht erforderlich sind.
  • DLT-Handels- und Abwicklungssysteme (DLT-TSS)
    • Ein Trading and Settlement System für DLT-Wertpapiere.
    • Das DLT-TSS kombiniert die Tätigkeiten eines Handelssystems (DLT-MTF) mit denen eines Abwicklungssystems (DLT-SS).
    • Die Möglichkeit zum Betrieb eines DLT-TSS steht sowohl Wertpapierfirmen mit Zulassung zum Betrieb eines MTF als auch Zentralverwahrern offen.

Das DLT Pilot Regime eröffnet Wertpapierunternehmen, Marktbetreibern und Zentralverwahrern neue Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle.

Der ESMA und den zuständigen Aufsichtsbehörden gibt das Pilotregime die Möglichkeit, Entwicklungen genau zu beobachten, mögliche Gefahren und Risiken frühzeitig zu erkennen, sowie Erfahrungswerte für weitere Regulierungsschritte zu sammeln.

Zur näheren Erläuterung und Hilfestellung für interessierte Marktteilnehmer hat die ESMA Q&As zum DLT Pilot Regime (Stand 2. Juni 2023) und Anfang März 2023 darüber hinaus Leitlinien zu Standardformularen, Formaten und Vorlagen (ESMA-Leitlinien) für die Beantragung einer Zulassung im Rahmen des DLT Pilot Regimes veröffentlicht.