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Bafin veröffentlicht Hinweise zu häufigen FinTech-Geschäftsmodellen

Von 19. April 2016Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

FinTech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – eine Erlaubnis der BaFin erfordern. In Ihren Hinweisen gibt die BaFin einen kurzen Überblick, wie sie einige Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen FinTech-Modellen aufsichtsrechtlich bewertet.

Die Hinweise der Bafin behandeln insbesondere folgende Themenfelder:

  • Alternative Bezahlverfahren
  • Automatisierte Finanzportfolioverwaltung
  • Crowdfunding
  • Automatisierte Anlageberatung (Robo-Advice)
  • Signalgebung und automatisierte Auftragsausführung

Bei der Lektüre der Hinweise wird klar, dass sich die BaFin der Behandlung der IT-basierten Geschäftsmodelle erst langsam nähern muss. Zwar werden einige – vor allem – formelle Fragen (z.B. Anforderungen an die fachliche Eignung von Geschäftsleitern) geklärt, viele Fragen der Einordnung bzw. Behandlung von Geschäftsmodellen bleiben allerdings unbeantwortet.

Es bleibt dabei, dass jedes Geschäftsmodell für sich betrachtet werden muss und manchmal Nuancen in der Konzeption darüber entscheiden können, ob eine bzw. welche Erlaubnis der BaFin eingeholt werden muss.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Dr. Philipp Hendel.