News

ESG kommt mit großen Schritten näher

Von 23. November 2020Keine Kommentare

Die EU-Kommission hatte am 08.03.2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Hintergrund hierfür war das Pariser Klimaschutzübereinkommen und die UN-Agenda 2030.
Die Bafin hat Ende 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht und erwartet, dass sich die betroffenen Unternehmen mit den entsprechenden Risiken in ihrer Geschäftsstrategie und im Risikomanagement auseinandersetzen. Dabei wird die recht heterogene Gruppe von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nach der UN-Definition herangezogen. Dazu gehören nicht nur typische Umwelt- und Klimaziele, sondern auch allgemeinere Ziele wie Gleichheit, Frieden und die Qualität der Ausbildung.
Die BaFin erwartet damit bereits heute eine konkrete, unternehmensbezogene Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit.
Noch weiter gehen insoweit die Offenlegungsverordnung der EU, die bereits im März 2021 in Kraft tritt, und die EU-Taxonomieverordnung. Erstere richtet sich an die Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die mehr als drei Mitarbeiter beschäftigen. Finanzmarktteilnehmer sind alle regulierten Unternehmen, die entweder Portfolioverwaltung oder kollektive Vermögensverwaltung (also die Verwaltung von Fondsvermögen) erbringen oder ein Versicherungsanlageprodukt anbieten. Mit den Finanzberatern werden dann alle weiteren regulierten Unternehmen erfasst, die Anlageberatung oder Versicherungsberatung für ein Versicherungsanlageprodukt leisten.
Die Vorgaben verpflichten die Unternehmen, im Rahmen ihres Risikomanagements Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Eine genaue Regelung, wie ein solches Risikomanagement auszusehen hat, fehlt aber auch hier, so dass sich die Unternehmen individuell um Lösungen bemühen müssen. Vorgegeben wird hingegen, welche Informationen im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der Internetseite und vor Erbringung von Dienstleistungen gegenüber jedem Kunden zu veröffentlichen sind, insbesondere die Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Investitionsentscheidungsprozessen. Ziel ist es, dass Kunden nachvollziehen können, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen von Dienstleistungen und Produkten einbezogen werden.
Die EU-Kommission setzt künftig maßgebliche Leitplanken. Der Teufel steckt aber wie fast immer in den operativen Details. Mit technischen Evaluierungskriterien werden wirtschaftliche Aktivitäten dahingehend gemessen, inwieweit sie zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel positiv beitragen, oder ob sie negative Auswirkungen haben. Diese Kriterien müssen nun vervollständigt werden. Marktteilnehmer stehen dabei vor der Herausforderung, dass die Taxonomie am Ende bipolar ist. Es gibt keine Skala, die stärker differenziert. Die Marktteilnehmer müssen sich daher entscheiden, welchen Weg sie gehen und wie sie Nachhaltigkeitsaspekte operativ messbar machen.
Aufgrund der Neuerungen, deren Anwendung nicht mehr lange auf sich warten lässt, sollten sich Marktteilnehmer mit diesem komplexen Thema besser jetzt als später befassen.