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Umsetzung der IDD Richtlinie vom Bundestag verabschiedet

Von 3. Juli 2017Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

Am 30.06.2017 hat der Bundestag fristgerecht die Umsetzung der IDD Richtlinie in deutsches Recht beschlossen. Die Änderungen treten weitestgehend zum 23. Februar 2018 in Kraft.
Die zunächst vorgesehene strikte Trennung zwischen provisionsbasierter und honorarfinanzierter Versicherungsvermittlung, die insbesondere freie Makler in ihren Geschäftsmodellen stark eingeschränkt hätte, ist nunmehr vom Tisch. Im Vergleich zum zunächst veröffentlichten Regierungsentwurf enthält das verabschiedete Gesetz kein Honorar-Annahmeverbot für Versicherungsmakler. Somit können Versicherungsmakler auch künftig weiter entscheiden, ob sie Privatkunden gegen Provision oder gegen Honorar beraten wollen. Damit sind künftig noch Mischmodelle möglich. Auch die zunächst angedachte Doppelbetreuungspflicht durch Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen ist vom Tisch.
Damit wurden zentrale Punkte, die sich im Kreuzfeuer der Kritik befanden, im Sinne der Versicherungsmakler gelöst.

Gleichzeitig bleibt genug Arbeit, um die Neuregelungen rechtzeitig in die bestehenden Geschäftsmodelle zu integrieren. Einen Überblick erhalten Sie hier.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Kontaktieren Sie uns! Ansprechpartner sind alle Anwälte unserer Kanzlei, Verfasser dieses Beitrags ist Rechtsanwalt Christian Hackenberg.