Kreativ gestalten.

Pragmatisch organisieren.

Leidenschaftlich durchsetzen.

Fokussiert

drrp unterstützt Sie in allen für Unternehmen und Unternehmer relevanten Bereichen des Wirt­schafts-, Unternehmens- und Steuerrechts. Wir verfolgen einen modernen Beratungsansatz, der sich durch Pragmatismus und Kreativität auszeichnet. Wir fokussieren uns auf die Heraus­forderungen, vor denen Sie stehen.

Fundiert

Wir verstehen es, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen. Wir legen Wert auf eine langfristige, faire Partnerschaft mit unseren Mandanten. Unsere Rechtsanwälte sind ausgewiesene Experten in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich und verfügen über langjährige Praxiserfahrung.

Up to date

Ständig fortschreitende Regulierung und Internatio­nalisierung, zunehmende Digitalisierung und sich ändernde Kundenbedürfnisse fordern etablierte Unternehmen wie auch Start-ups heraus. Apps, Online-Plattformen, Datenservices, Smart Contracts und Token spielen eine immer größere Rolle.

International

Mit unserem ausgewählten internationalen Netzwerk können wir Sie auch in grenzüber­schrei­tenden Themen umfassend betreuen.

Kompetenzen

Banking & Finance

Wir unterstützen Sie von der Zulassung eines Instituts, über die Ausgestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen bis hin zur Unternehmensorganisation und -Compliance.

Der Bank- und Finanzdienstleistungsmarkt zählt zu den am strengsten regulierten Wirtschaftsbereichen. Wir unterstützen Sie von der Zulassung eines Instituts, über die Ausgestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen bis hin zur Unternehmensorganisation und -Compliance. Egal ob Aktiv- oder Passivgeschäft – wir behalten für Sie den Überblick im regulatorischen Dschungel.
Im Kredit- und Kreditsicherungsrecht gestalten wir Verträge und Geschäftsbedingungen und setzen Ansprüche für Banken durch.
In Schadenersatzstreitigkeiten kämpfen wir leidenschaftlich für Ihre Interessen. In Großkomplexen entwickeln wir mit Ihnen ausgefeilte Strategien, die weit über die rein juristischen Aspekte hinausgehen.

Capital Markets

Wir beraten unsere Mandanten in allen regulatorischen Fragestellungen, die aus der Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Börsenhandel oder einem öffentlichen Angebot resultieren.

Wir beraten unsere Mandanten in allen regulatorischen Fragestellungen, die aus der Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Börsenhandel oder einem öffentlichen Angebot resultieren. Bei der Gestaltung und Restrukturierung Ihrer Emission beraten wir Sie, erstellen notwendige Verträge und begleiten Prospektbilligungsverfahren. Zudem beraten wir unsere Mandanten im Hinblick auf die Einhaltung organisatorischer Maßnahmen aufgrund wertpapierhandelsrechtlicher Vorgaben.
Zunehmend gewinnen Untersuchungen im Zusammenhang mit Marktmanipulationsvorwürfen an Bedeutung. Dementsprechend müssen sich Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen vertieft stellen. Wir beraten zu den dazugehörigen Organisationsanforderungen sowie Arbeitsanweisungen ebenso wie zu Fragen der Ad-hoc-Publizität. Daneben begleiten wir betroffene Unternehmen und deren Mitarbeiter bei behördlichen oder strafrechtlichen Untersuchungen.
In Fällen fehlerhafter Kapitalmarktinformation setzen wir die Ansprüche institutioneller Investoren wie z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, Sondervermögen, Stiftungen oder Asset Managern in Individual- oder Musterprozessen durch.
Aktive Investoren unterstützen wir mit unserem aktien- und prozessrechtlichen Know-how dabei, ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll und effektiv auszuüben.

Compliance

Wir beraten Unternehmen, deren Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Sonderfunktionen (z.B. Compliance-Abteilungen) zu Organisations- und Verhaltensanforderungen, Erarbeiten oder Optimieren mit Ihnen Arbeits- und Organisationsanweisungen und -systeme.

Compliance ist ein unverzichtbarer Bestandteil sorgfältiger Unternehmensführung. Je nach Branche, Ausrichtung und Art des Unternehmens gilt es, spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, Risiken zu minimieren und dabei gleichzeitig die Freiheiten unternehmerischen Handelns zu erhalten.
Unser Leistungsspektrum ist umfassend. Wir beraten Unternehmen, deren Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Sonderfunktionen (z.B. Compliance-Abteilungen) zu Organisations- und Verhaltensanforderungen, Erarbeiten oder Optimieren mit Ihnen Arbeits- und Organisationsanweisungen und -systeme. Wir sind Autoren diverser Muster- und Organisationshandbüchern für die WpHG- und MaRisk-Compliance. Unsere Rechtsanwälte sind gefragte Referenten zu Compliance-Themen und schulen regelmäßig Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Aufsichtsräte.
Wir unterstützen Sie im Bereich der Marktfolge bei der Erarbeitung von Prüfplänen und nehmen turnusmäßige Prüfungshandlungen vor.
Gleichzeitig helfen wir unseren Mandanten im Fall von Compliance-Verstößen, unterstützen bei Verdachtsfällen im Rahmen von Prüfhandlungen, der umfassenden Aufbereitung des Vorfalls und Krisenstrategie. Dabei behalten wir die Interessen des betroffenen Unternehmens im Auge.

Corporate / M & A

Wir beraten Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts: von der Gründung, über Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen bis hin zu Unternehmenskäufen (Asset und Share Deals).

Wir beraten Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts: Von der Gründung, über Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen bis hin zu Unternehmenskäufen (Asset und Share Deals). Ihre Exit-Strategie entwickeln wir mit Ihnen. Rechtliche Risiken reduzieren wir für Sie durch die Vorbereitung und Durchführung von Due Diligence Maßnahmen.
Wir begleiten Haupt- und Gesellschafterversammlungen genauso wie streitige Gesellschafterauseinandersetzungen.
Aktive Investoren unterstützen wir mit unserem aktien- und prozessrechtlichen Know-how dabei, ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll und effektiv auszuüben.
Wir betreuen Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführern bei Fragen der Organpflichten, der rechtlichen Absicherung unternehmerischer Entscheidungen und in Organhaftungsfragen.

Datenschutz

Wir entwickeln mit Ihnen pragmatische Datenschutzkonzepte oder prüfen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Datenschutz und Datensicherheit gewinnen getrieben durch die DSGVO zunehmend an Bedeutung. Die Anforderungen sind vielschichtig: Datenschutz-Compliance, Umgang mit Kundendaten und Arbeitnehmerdatenschutz sowie Auftragsdatenverarbeitung oder Big Data. Wir entwickeln mit Ihnen pragmatische Datenschutzkonzepte oder prüfen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen Ihrer Projekte behalten wir für Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Blick und beraten Sie dazu. Gerade bei Digitalisierungsprojekten nehmen diese Fragestellungen häufig eine zentrale Rolle ein.

Digitalisierung

Wir begleiten Sie bei der Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe, der Transformation analoger Geschäftsmodelle in die digitale Welt, der Etablierung onlinebasierter Onboarding-Strecken und der Nutzung von Cloud Services.

Die Digitalisierung betrifft Unternehmen auf allen Ebenen. Unsere Anwälte begleiten Sie bei der Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe, der Transformation analoger Geschäftsmodelle in die digitale Welt, der Etablierung onlinebasierter Onboarding-Strecken und der Nutzung von Cloud Services unter Beachtung aufsichts- und datenschutzrechtlicher Anforderungen. Eine Vielzahl von Tech- und Softwareunternehmen haben wir bei der Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle und der Ausgestaltung von Back- und Frontend-Lösungen unterstützt. Hierzu zählen z.B. Robo-Advisor, Algo-Trader oder Payment Lösungen.
Auch bei Projekten mit Bezug zu digitalen Währungen, Tokenisierungen und bei ICOs unterstützen wir Ihr Vorhaben gerade bei komplexen Fragestellungen zur aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflicht, aber auch bei geldwäscherechtlichen Anforderungen.

Litigation

Bei der Prozessvertretung unserer Mandanten bringen wir neben unserer Branchenkenntnis die Expertise aus mehreren Tausend Gerichtsverfahren ein. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Seit jeher bildet die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen einen erheblichen Teil unserer Tätigkeit. Dabei haben wir uns eine langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten erarbeitet, die wir gewinnbringend für unsere Mandanten einsetzen. Wir stehen unseren Mandanten dabei nicht nur als Prozessbevollmächtigte bei, sondern erarbeiten zielführende Prozessstrategien. Dabei arbeiten wir stets mit dem Ziel vor Augen, für unsere Mandanten zu wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen zu gelangen.
Wir verfügen über eine hervorragende Reputation in anspruchsvollen Einzelverfahren und der Vertretung in Großkomplexen mit Hunderten gleichgerichteter Verfahren. Auch haben wir bereits eine ganze Reihe von Beteiligten in Kapitalanleger-Musterverfahren erfolgreich vertreten.

Sales

Wir beraten Unternehmer und Vertriebe in allen Bereichen und zu allen Fragen des Vertriebs- und Handels- bzw. Handelsvertreterrechts.

Wir beraten Unternehmer und Vertriebe in allen Bereichen und zu allen Fragen des Vertriebs- und Handels- bzw. Handelsvertreterrechts. Der Fokus unserer Beratung liegt auf der Erarbeitung passender Vertriebssystem für Ihre Waren und Dienstleistungen oder der Anpassung bestehender Vertriebssysteme an neue wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen und bei der Umsetzung in die unternehmerische Praxis. Diese Beratungstätigkeit wird durch eine intensive Erfahrung in der außergerichtlichen, gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Lösung von Konflikten ergänzt.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen zudem über langjährige Erfahrungen im Hinblick auf die spezifischen Belange (wie z.B. die Zulässigkeit von Zuwendungen) von Haftungsdächern und Vertriebshäusern im Finanzdienstleistungssektor.

Start-ups

Wir beraten Start-ups, Gründer, Investoren und Zielunternehmen. Start-Ups stehen vor einer Vielzahl wirtschaftlicher, strategischer und rechtlicher Fragen.

Wir beraten Start-Ups, Gründer, Investoren und Zielunternehmen. Start-Ups stehen vor einer Vielzahl wirtschaftlicher, strategischer und rechtlicher Fragen. Nur mit dem optimalen Rüstzeug und mit Bedacht gestalteten Verträgen lässt sich ein unternehmerisches Vorhaben erfolgreich umsetzen.
Unsere Beratung umfasst insbesondere die gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Gesellschaftervereinbarungen, Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade im Financial Services Bereich sind wir erfahrene Berater auch bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen und deren Umsetzung, der Einholung erforderlicher Erlaubnisse und zu vertrieblichen Fragestellungen. Wir verstehen uns dabei mit unserer Marktkenntnis und -erfahrung als Ihre Sparringspartner und blicken über den juristischen Tellerrand hinaus.

Steuern / Tax

Neben unserer beratenden Tätigkeit in Hinsicht auf steuerrechtliche Fragestellungen und Sachverhalte vertreten wir unsere Mandanten auch vor den Finanzgerichten und bei Betriebsprüfungen.

Im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit beachten und gestalten wir steuerrechtliche Fragestellungen und Sachverhalte. Wir vertreten unsere Mandanten auch vor den Finanzgerichten und bei Betriebsprüfungen und verknüpfen unser steuerliches Know-how bestmöglich mit unseren übrigen Beratungsbereichen. Umfangreiche Erfahrungen haben wir bei der Vertretung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren.

Köpfe

Dr. Reinhold Roller

Partner
Rechtsanwalt seit 1996

Dr. Reinhold Roller hat Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen studiert und dort anschließend dissertiert. Im Rahmen seiner Tätigkeit in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien im Raum Stuttgart erwarb er 2000 den Titel als Fachanwalt für Steuerrecht. Anschließend führte ihn sein Weg nach München, wo er sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierte. Seit 2008 ist er auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und war schließlich als Referent im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert er laufend in verschiedenen Fachverlagen.

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Thomas Elster

Partner
Rechtsanwalt seit 1999
Honorarkonsul der Republik Korea (Südkorea)

Thomas Elster hat nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und dem Abschluss des juristischen Studiums von Anfang an in bank- und kapitalmarkrechtlichen Kanzleien gearbeitet. Berufliche Stationen brachten ihn auch nach New York. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, referiert häufig zu kapitalmarktrechtlichen Themen und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Thomas Elster engagiert sich im Schweizerisch Deutschen Wirtschaftsklub München (SDWM) und kümmert sich als Honorarkonsul der Republik Korea auf vielfältige Weise um die deutsch-koreanischen Beziehungen, so auch in der Deutsch-Koreanischen Juristischen Gesellschaft (DKJG).

Arbeitssprachen: Deutsch und Englisch

Jan Christoph Knappe

Partner
Rechtsanwalt seit 2000

Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann in seiner Heimatstadt Hamburg hat Jan Knappe an den Universitäten in Tübingen und Leiden (Niederlande) Jura studiert. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bearbeitet Jan Knappe komplexe Mandate an der Schnittstelle von Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht. Er ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.

Arbeitssprachen: Deutsch, Spanisch, Englisch, Niederländisch

Dr. Philipp Hendel

Partner
Rechtsanwalt seit 2006

Philipp Hendel hat sich nach seinem Studium und Promotion in München, Bayreuth und Salzburg konsequent auf wirtschaftsrechtliche Fragstellungen spezialisiert. Berufliche Erfahrungen sammelte er in München und New York. Seit 2010 führt er den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht. Philipp Hendel hat zahlreiche Fachpublikationen verfasst, ist gefragter Referent zu kapitalmarktrechtlichen Themen und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV.

Arbeitssprachen: Deutsch und Englisch

Urs Böckelmann

Partner
Rechtsanwalt seit 2007

Urs Böckelmann hat in München und Bayreuth Rechtswissenschaften studiert und anschließend in wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzleien in München, Barcelona und Madrid gearbeitet. Nach mehrjähriger Tätigkeit in einer namhaften multidisziplinären Kanzlei, erwarb er 2010 den Titel als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wechselte 2011 zu drrp. Urs Böckelmann verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Beklagtenvertretung in Masseschadenskomplexen. Er ist Mitglied der Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch und Italienisch

Maximilian Herrmann

Angestellter Rechtsanwalt
Rechtsanwalt seit 2015

Maximilian Herrmann studierte in München und Padua (Italien), bevor er seine berufliche Tätigkeit bei drrp Rechtsanwälte begann. Maximilian Herrmann berät unsere Mandanten auch in italienischer Sprache.

Arbeitssprachen: Deutsch, Italienisch, Englisch

Kevin Wittmann

Angestellter Rechtsanwalt
Rechtsanwalt seit 2020

Kevin Wittmann hat sich seit Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften in Augsburg von Anfang an auf wirtschaftsrechtliche Mandate mit bankrechtlichem Fokus spezialisiert und ist seit 2023 als Rechtsanwalt für drrp tätig.

Arbeitssprachen: Deutsch und Englisch

Doris Beer

Office- und Projektmanagerin
Dipl. Geographin

Doris Beer hat an der TU München Wirtschafts- und Sozialgeographie studiert. Im Anschluss an das Studium war sie in verschiedenen Branchen und internationalen Konzernen mit Schwerpunkt Marktforschung tätig. In der Kanzlei betreut sie unterschiedliche Projekte und unterstützt in allen Themen, die für das reibungslose Funktionieren einer Kanzlei wichtig sind.

Arbeitssprachen: Deutsch und Englisch

Referenzen

„Beste Wirtschaftskanzleien 2022“

(Kategorie: Banken und Kapitalmarkt)

„Deutschlands beste Anwälte 2021“

(Kategorie: Bankrecht)
regelmäßige Auszeichnung seit 2009

Hackenberg/Knappe als Autoren der

Kommentierung zu §§ 343-358 KAGB in Beckmann/Scholtz, Vollmer, „Investment“

Böckelmann als Autor der

Kommentierung zu §§ 80-84 KAGB in Beckmann/Scholtz, Vollmer, „Investment“

Roller

„Bankgeschäfte mit Betreuten“, 4. Aufl. (Vorauflagen Dr. Platz) – Praxishandbuch für Sparkassenmitarbeiter, Betreuer und Rechtspfleger“

Link zum Interview

Roller

in:  „Digitalisierung-the next Challenge für Sparkassen“, Handlungsfelder zur künftigen Gestaltung des Geschäftsmodells in Sparkassen
Hrsg. Dr. Erich Utz“

Roller/Herrmann

„Haftungsrisiken für Sparkassenmitarbeiter – Rechtliche Grundlagen und Fallbeispiele“

Knappe

Fachvortrag an der Technischen Universität München im Rahmen der Vortragsveranstaltung Blockchain ohne Grenzen – der rechtliche Rahmen“, Vortragsthema: „Legal Framework für Cross Border Use Cases – Verbraucherschutz, Datenschutz, Kapitalmarktrecht“
(10/2019)

Hendel, Referent bei DGVH-Thementag des Themenkreises

„Dienstleister und Vermittler, Vereine und Körperschaften“ zu „Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienstleister – rechtliche Anforderungen an die neuen Zahlungsdienstleistungen“
(09/2019)

Hendel/Hackenberg

Earn-Out-Klauseln eignen sich als Brückenbauer bei Preisfragen“,
in: private banking magazin online
vom 14.06.2019

Hendel

„Vom Social Trading zum Social Investing“,
FinanzBuch Verlag, 1. Auflage,
Teil III –  Rechtliche Aspekte

Knappe

Fachvortrag auf dem Trivadis-„Schwabengipfel“ in Böblingen,
Vortragsthema: „Rechtliche Rahmenbedingungen bei Blockchain Use Cases“
(07/2018)

Hendel/Hackenberg

„Wie man den fairen Preis einer Vermögensverwaltung bestimmt“,
in: private banking magazin online
vom 25.07.2017

Roller

Fachvortrag Geldwäsche – Verdachtsmoment bei der Meldepflicht von Verpflichteten gem. § 43 GwG
(02/2019)

Weitere Publikationen

Roller / Chab (Allianz)

MWV Seminare: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Fortgeschrittene – Seminar bei MWV (mwv-seminare.de)
(2018/2019/2020/2021/März 2022/April 2023/Mai 2024)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Fortgeschrittene – Seminar bei MWV (mwv-seminare.de)

Dr. Roller / Dr. Fischer (Universität Erlangen-Nürnberg)

MWV Seminare: Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftung – Seminar bei MWV (mwv-seminare.de)
(November 2021/November 2022/Juni2024)

Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftung – Seminar bei MWV (mwv-seminare.de)

Dr. Roller / Chab (Allianz)

MWV Seminare: Vermögenschadenhaftpflicht-Spezial wegen RA- und Notar-Haftung bei MWV (mwv-seminare.de) (November 2024)

Reinhold Roller,

Mit-Autor der 1. bis 5. Auflage des Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft,
Herausgeber: Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger und RA Dr. Peter Clouth zu Compliance, Strafrecht, Prüfung, Revision: Straf- und haftungsrechtliche Risiken des Bankmitarbeiters

Roller

Autor Teil 4 Compliance, Strafrecht, Prüfung, Revision Abschnitt E. zu Straf- und haftungsrechtliche Risiken des Bankmitarbeiters, Strafbarkeit Cum-Ex-Geschäfte.

Elster/Knappe/Böckelmann/Hendel

regelmäßige Fachvorträge zur rechtlichen Sachkunde (WpHG-MaAnzV), ESG, MiFID II, MiFIR, MAR, Crypto Assets Haftungsfragen u.a.

Roller

Kommentator Band 3 Teil IX, Abgabenordnung AO und Verfahrensrecht, bis 29. Auflage, Sparkassen-Steuerrecht

Roller

Mit-Autor und Mit-Herausgeber von: Fritz/Prottengeier/Roller, Gesteuerte Vermögensübertragung, Erfolgreiche Nachfolgeplanung und deren Umsetzung durch Banken und Sparkassen- Vermögensübertragung praktikabel und steuergünstig auf die gewollten Erben

Publikationen

Unsere Anwälte veröffentlichen regelmäßig. Um zu den weiteren Veröffentlichungen zu gelangen klicken Sie bitte

2024

05/2024, Dr. Reinhold Roller
Steuerberaterhaftung: Darlegungs- und Beweislast des Mandanten bei Schadensersatzansprüchen in Folge von Schätzungsbescheiden der Finanzbehörden.
Anmerkung Reinhold Roller zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.9.2023, 7 U 162/22.
in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen – ZWH, 05/2024

2023

Reinhold Roller, Mit-Autor der 6. Neu-Auflage des
Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft
Herausgeber: Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger und RA Dr. Peter Clouth

2022

07/2022 Böckelmann
Aktualisierung der KOMMENTIERUNG ZU §§ 53 ff. KAGB in BECKMANN/SCHOLTZ, VOLLMER,
„INVESTMENT“
im Erich-Schmidt-Verlag (Regelungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften)

11/2022 Böckelmann
Aktualisierung der KOMMENTIERUNG ZU §§ 80 ff. KAGB in BECKMANN/SCHOLTZ, VOLLMER,
„INVESTMENT“
im Erich-Schmidt-Verlag (Regelungen zu AIF-Verwahrstellen)

Reinhold Roller, Mit-Autor der 1. bis 5. Auflage des
Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft,
Herausgeber: Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger und RA Dr. Peter Clouth zu Compliance, Strafrecht, Prüfung, Revision: Straf- und haftungsrechtliche Risiken des Bankmitarbeiters

Autor Teil 4 Compliance, Strafrecht, Prüfung, Revision Abschnitt E. zu Straf- und haftungsrechtliche Risiken des Bankmitarbeiters, Strafbarkeit Cum-Ex-Geschäfte.

11/2022 Hackenberg,
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht: Crowdfinancing, Schwarmfinanzierung; Interessenkonflikte, Regelbeispiele“ OLG Frankfurt a.M. 19.05.2022“.
in: WuB Wertpapier-Mitteilungen 38. Jahrgang 2022.

2020

1/2020 Roller, in:
„Digitalisierung-the next Challenge für Sparkassen“,
Hrsg. Dr. Erich Utz“

2/2020 Roller,
„Bankgeschäfte mit Betreuten“,
4. Aufl. (Vorauflagen Dr. Platz)-Praxishandbuch für Sparkassenmitarbeiter, Betreuer und Rechtspfleger“

02/2020 Hackenberg/Knappe als Autoren der Kommentierung zu §§ 343-358 KAGB in Beckmann/Scholtz, Vollmer,
„Investment“
im Erich-Schmidt-Verlag (Aktualisierung/Überarbeitung der Kommentierung anlässlich Gesetzesänderungen)“

2019

01/2019 Hendel,
„Vom Social Trading zum Social Investing“,
FinanzBuch Verlag, 1. Auflage, Teil III – Rechtliche Aspekte

06/2019 Hendel/Hackenberg,
„Earn-Out-Klauseln eignen sich als Brückenbauer bei Preisfragen“,
in: private banking magazin online vom 14.06.2019

09/2019 Hendel, Referent bei DGVH-Thementag des Themenkreises „Dienstleister und Vermittler, Vereine und Körperschaften“
zu „Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienstleister – rechtliche Anforderungen an die neuen Zahlungsdienstleistungen“

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die durch ihr/sein sympathisches Wesen und ihren/seinen professionellen Umgang mit unseren Mandanten den Service der Kanzlei über die Rechtsberatung hinaus abrundet.

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