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EU-Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs

Von 7. Juli 2018Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

 

EU-Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs

Auf dem Weg zur Kapitalmarktunion, zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen, sowie eines digitalen Binnenmarkts setzt die EU Kommission peu à peu ihren Aktionsplan für technologiegestützte Innovationen bei Finanzdienstleistungen (FinTech) um.

Europa soll zum globalen FinTech Zentrum werden, derzeit scheinen der asiatische und der amerikanische Wirtschaftsraum die Nase in dem Bereich vorn zu haben, weil günstigere Rahmenbedingungen geschaffen sind.

Der Aktionsplan soll es dem Finanzsektor ermöglichen, die raschen Fortschritte bei neuen Technologien wie Blockchain, künstlicher Intelligenz und Cloud-Diensten für sich zu nutzen. Als erste wichtige Maßnahme schlägt die Kommission auch eine Crowdfunding-Verordnung vor, um Crowdfunding-Plattformen im gesamten EU-Binnenmarkt Wachstumschancen zu eröffnen.

  1. Der FinTech-Aktionsplan

Der Aktionsplan sieht Schritte vor, um die Expansion innovativer Geschäftsmodelle zu fördern, den Einsatz neuer Technologien zu unterstützen, die Cybersicherheit zu erhöhen und die Integrität des Finanzsystems zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen: 

  • Einrichtung eines EU-FinTech-Labors

hier sollen europäische und nationale Behörden mit Anbietern von Technologielösungen zusammenkommen.

wurde bereits errichtet. Das Forum berichtet bereits 2018 über die Chancen und Risiken von Kryptoanlagen und erarbeitet eine umfassende Strategie für Distributed-Ledger Technologie (eine Datenbank, die in einem Netzwerk geteilt wird) und konkret für Blockchain-Technologien.

  • Stellungnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung wird eingeholt.

Zur Frage, wie Anleger auf wesentliche von börsennotierten Unternehmen in Europa veröffentlichten Informationen besser zugreifen können.

  • Workshops im Bereich der Cybersicherheit,

werden veranstaltet, um den Informationsaustausch zu verbessern.

  • regulatorischen „Sandkästen“

Ein regulatorischer „Sandkasten“ ist ein von Regulierungsbehörden errichteter Rahmen, der es FinTech-Startups und anderen Innovatoren ermöglicht, unter Aufsicht einer Regulierungsbehörde lebensechte Experimente unter kontrollierten Bedingungen durchzuführen. Regulatorische „Sandkästen“ sind vor allem auf entwickelten Finanzmärkten eine effektive Förderung von Innovationen. Das geschützte und unterstützende Umfeld erleichtert es, Finanzinnovationen hervorzubringen. In anderen Märkten wird das Sandbox-Konzept schon erfolgreich praktiziert, was sich mittlerweile als Standortnachteil etwa in Deutschland erweist.

  1. Die Crowdfunding-Verordnung

Crowdfunding verbessert den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für Start-ups und andere Kleinunternehmen. Ein Start-up kann sein Projekt auf einer Online-Plattform präsentieren und um Unterstützung in Form eines Darlehens oder in Form von Eigenkapital bitten.

In der EU ist es für Crowdfunding-Plattformen schwierig, in andere EU-Länder zu expandieren. Der EU-Markt ist zersplittert. Daher ist Crowdfunding in der EU vergleichsweise wenig entwickelt. Eine der größten Hürden ist das Fehlen gemeinsamer EU-weiter Vorschriften. Diesem Missstand soll die Crowdfunding-Verordnung mit folgenden Regelungen begegnen:

  • Vereinfachung für Crowdfunding-Plattformen, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu verbessern.
  • Die Plattformen sollen auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks ein EU-Label beantragen können. Damit werden sie ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten dürfen.
  • Anleger auf Crowdfunding-Plattformen werden durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement und durch eine kohärente Beaufsichtigung geschützt.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Thomas Elster.