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Referentenentwurf zur Umsetzung von MiFID II liegt vor

Von 19. Oktober 2015Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

Das BMF hat nunmehr den Referentenentwurf eines „Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG)“ vorgelegt.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie MiFID II in deutsches Recht. Diese Umsetzung muss bis zum 03.07.2016 abgeschlossen sein, ab dem 03.01.2017 ist das Recht anzuwenden.

Es sind wesentliche Änderungen de WpHG vorgesehen, das im Grunde neu gefasst wird. So finden sich beispielsweise die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzvorschriften nicht mehr im 6. Abschnitt des WpHG, sondern wesentlich verschärft im 12. Abschnitt (§§ 57-71).

Gleichzeitig dient das FimanoG der Anpassung der deutschen Gesetze an diverse europäische Verordnungen, die direkt und ohne Umsetzung in nationales Recht gelten. Hier sind zu nennen die MiFIR, die zusammen mit der MiFID-II-Richtlinie das Legislativpaket MIFID darstellt und die PRIIP-VO, die uns ein neues Informationsblatt beschert. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, unter anderem wird noch die Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt und Anpassungen an die Marktmissbrauchsverordnung vorgenommen.

Nachdem der Referentenentwurf nun vorliegt, können und sollten die Marktteilnehmer die detaillierte Umsetzung der neuen Regelungen angehen, indem sie ihre Verträge und Abläufe an die neuen Anforderungen anpassen.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Thomas Elster.

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