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BaFin veröffentlicht neues Rundschreiben zur Videoidentifizierung

Von 10. April 2017Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben (03/2017 (GW)) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.

 

Kernelemente des Rundschreibens sind:

  • Das Videoidentifizierungsverfahren kann durch alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) angewendet werden, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
  • Das Verfahren zur Videoidentifizierung wird an die aktuellen Erfordernisse angepasst und soll das bestehende Sicherheitsniveau zur Verhinderung von Straftaten erhöhen. Dabei soll sowohl dem Bedürfnis  nach medienbruchfreien Identifizierungsverfahren als auch dem nach einer hinreichend sicheren Überprüfung der Identität natürlicher Personen entsprochen werden.
  • Das neue Rundschreiben tritt zum 15. Juni 2017 in Kraft und soll spätestens nach drei Jahren evaluiert werden. Das Rundschreiben der BaFin 04/2016 (GW) vom 10. Juni 2016, das zunächst nur ausgesetzt wurde, wird endgültig aufgehoben.

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