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Christian Hackenberg

Bundesgerichtshof: Gründungsgesellschafter haften auch bei Treuhandmodellen für Pflichtverletzungen des Vertriebs

Mit Urteil vom 04.07.2017 – II ZR 358/16, das nun im Volltext vorliegt, hat das höchste deutsche Zivilgericht verdeutlicht, dass die Rechtsprechung zur Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Juli 2013, II ZR 9/12, mwN) auch dann gilt, wenn sich Anleger über einen Treuhänder an dem Fonds beteiligen.

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Neufassung der MaComp

Ein BaFin-Rundschreiben vom 14. Juni konkretisiert insbesondere Anforderungen an Beratungsprotokolle. Außerdem erweitert es den Kreis derjenigen Unternehmen, die die MaComp umsetzen müssen, um Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, und enthält Änderungen zu Mitarbeitergeschäften sowie zur Verwendung von Wertdarstellungen in Informationsmaterial. Da keine Umsetzungsfristen existieren, sollten alle Marktteilnehmer unverzüglich mit der Überprüfung und ggf. Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen. Die BaFin verlangt dies sogar explizit.

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