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ESMA weist Unternehmen, die an Initial Coin Offerings (ICOs) beteiligt sind, auf die Notwendigkeit, relevante regulatorische Anforderungen zu erfüllen hin

Von 15. November 2017Juli 23rd, 2020Keine Kommentare

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 13.11.2017 eine Erklärung veröffentlicht, um die an ICOs beteiligten Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, dass sie sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Tätigkeiten regulierte Tätigkeiten darstellen.

Begleitend dazu hat die ESMAeine Stellungnahme veröffentlicht, die die Anleger auf die hohen Risiken einer Anlage in ICOs hinweist. Die ESMA hat ein rasches Wachstum von ICOs beobachtet, die Kapital für Unternehmen aufbringen, und ist besorgt, dass Unternehmen, die an ICOs beteiligt sind, die einschlägigen finanzmarktrechtlichen Vorschriften nicht einhalten.

Je nach Struktur, können ICOs auch außerhalb des Geltungsbereichs der bestehenden fananzmarktrechtlichen Regeln liegen. Wenn die Coins oder Tokens jedoch als Finanzinstrumente zu qualifizieren sind, ist es wahrscheinlich, dass die an ICOs beteiligten Unternehmen regulierte Anlagetätigkeiten wie Platzierung, Handel mit oder Beratung über Finanzinstrumente oder Verwaltung oder Vermarktung von kollektiven Kapitalanlagen durchführen. Darüber hinaus können sie in das Angebot übertragbarer Wertpapiere an die Öffentlichkeit einbezogen werden. Neben den EUropäischen Rechtsnormen gelten auch nationale Vorschriften, die in Deutschland unter anderem im Kreditwesengesetz (KWG) niedergelgt sind.

Für eine Rechtskonforme Ausgestaltung eines ICOs ist es daher entscheiden, wie das ICO gestaltet und demzufolge in finanzmarktrechlicher Hinsicht zu beuretilen ist. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben!

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Dr. Philipp Hendel.