News

Update zum WpIG: Konsultation der BaFin zum Entwurf einer Mantelverordnung zum WpIG

Von 22. Mai 2021Juni 2nd, 2021Keine Kommentare

Die BaFin führt bis zum 30. Mai 2021 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer sogenannten Mantelverordnung zum neuen Wertpapierinstitutsgesetz durch. In der Mantelverordnung werden vier Stammverordnungen gefassten, sie sollen zeitgleich mit dem WpIG am 26.6.2021 in Kraft treten.

Wir ordnen diesen weiteren Schritt regulatorischer Rechtsetzung in Ergänzung zu unseren Beiträgen vom 6.10.2020, als das WpIG noch WpFG heißen sollte, und vom 3.2.2021 ein. An den dort geschilderten Umständen hat sich nichts geändert, das WpIG ist mittlerweile vom Bundestag verabschiedet worden und wird planmäßig in Kraft treten.

Ausgangspunkt der Gesetzesinitiative, für Wertpapierinstitute, ein eigenes regulatorisches Regime zu schaffen, sind zwei europäische Rechtsetzungen. Die direkt geltende Verordnung (IFR) Investment Firms Regulation (EU) 2019/2033 und die in deutsches Recht durch das WpIG umzusetzende (IFD) Investment Firms Directive (EU) 2019/2034.

Wie bereits in unserer Meldung vom 3.2.2021 im Einzelnen dargelegt, gelten für kleine und mittlere Wertpapierinstitute künftig die Regelungen nach dem KWG nicht mehr, sondern die des WpIG. Für große Wertpapierdienstleistung verweist das WpIG im Wesentlichen auf die Regelungen des KWG.

Die Mantelverordnung erfüllt die Funktion, Verordnungen, die im Bereich des KWG gelten und mit Geltung des WpIG für kleine und mittlere Wertpapierinstitute nicht mehr gelten, speziell auf die Verhältnisse dieser Wertpapierinstitute zugeschnitten zu ersetzen.

Der Entwurf der umfangreichen Mantelverordnung besteht in den Artikeln 1 bis 4 aus vier neuen Stammverordnungen für Wertpapierinstitute, namentlich der:

  • Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpI-PrüfbV)
  • Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpI-VergV)
  • Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-IKV)
  • Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV).

Diese Verordnungen, die, wie erwähnt, ebenfalls allesamt am 26.6.2021 in Kraft treten, ersetzen im Bereich der Wertpapierinstitute folgende Regelungen für nach dem KWG regulierte Institute:

  • Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (PrüfbV)
  • Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV)
  • § 2c KWG mit InhaberKontrollV
  • Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (AnzV)

Die sehr umfangreiche Mantelverordnung wirft also keine grundsätzlich neuen Themen auf, sondern passt bisher schon geltenden Regelungen inhaltlich für kleine und mittlere Wertpapierinstitute an deren Verhältnisse an. 

Autor: RA Thomas Elster