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AIFM und Kapitalanlagegesetzbuch: Paradigmenwechsel für offene und geschlossene Fonds

Von 26. Oktober 2012August 3rd, 2020Keine Kommentare

Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht steht an. Die Kanzlei Dr. Roller & Partner begleitet dieses Thema fachlich und verfasst laufend Beiträge zu den neuesten Entwicklungen. Die Kanzlei hat für das Thema eine Task Force mit vier Anwälten gebildet, die ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Seite stehen.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Beiträge:

Bis zum 22.07.2013 muss die AIFM-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Zuge der AIFM-Umsetzung sollen nach dem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums 25 bestehende Gesetze (darunter das BGB, das HGB, das gerade erst in Kraft getretene Vermögensanlagengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Kreditwesengesetz, das Börsengesetz, die Gewerbeordnung und das Strafgesetzbuch) geändert werden. Darüber hinaus soll mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) ein umfassendes Regelwerk für sämtliche offenen und geschlossenen Fonds geschaffen werden. Das Investmentgesetz soll komplett aufgehoben und in das KAGB integriert werden.

Der Entwurf des KAGB geht deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Insbesondere Initiatoren und Emittenten von geschlossenen Fonds sehen sich völlig neuen Anforderungen gegenüber. Sie unterliegen künftig ähnlichen Vorgaben wie Finanzdienstleistungsinstitute. Geschäftsmodelle, Gesellschaftsstrukturen, Organisationsstrukturen – für die meisten Branchenteilnehmer dürfte es keinen Aspekt geben, der nicht umfänglich angepasst oder sogar komplett neu aufgesetzt werden muss.

Die neuen Regeln  sind teilweise extrem komplex und haben Auswirkungen auf alle Facetten der Konzeption und der Verwaltung geschlossener Fonds. Eine rechtzeitige Befassung mit den neuen Regeln ist daher für alle Marktteilnehmer unverzichtbar.

Es ist daher aus unserer Sicht dringend erforderlich, die verbleibende Zeit bis zum 22.07.2013 dafür zu nutzen, die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf bestehende wie geplante Geschäftsmodelle zu prüfen und diese entsprechend anzupassen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Rechtsanwälte Urs Böckelmann, Christian Hackenberg, Dr. Philipp Hendel und Jan C. Knappe zur Verfügung.

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