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Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts

Von 7. April 2011August 3rd, 2020Keine Kommentare

Das Bundeskabinett hat am 06.04.2011 den Entwurf für ein „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ beschlossen.

Der Gesetzentwurf soll der Regulierung des bislang weitgehend unregulierten grauen Kapitalmarkts dienen und nach den Vorstellungen der Koalition rasch verabschiedet werden.

Inhaltlich entspricht der Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend dem bereits seit 16.02.2011 vorliegenden Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (vgl. hierzu unsere Meldung vom 17.02.2011). Eine wichtige Klärung ergibt sich allerdings aus der Gesetzesbegründung für Emittenten von Vermögensanlagen. Die Organisation des Vertriebs durch Unterbringen der Vermögensanlagen bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder gewerblichen Finanzanlagenvermittlern zur weiteren Vermittlung an Anleger soll nicht den Tatbestand des Platzierungsgeschäfts erfüllen und damit nicht zur Qualifizierung als Finanzdienstleistungsinstitut führen.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Bitte kontaktieren Sie uns. Ansprechpartner sind alle Anwälte der Kanzlei; Verfasser dieses Beitrags ist RA Dr. Philipp Hendel.

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