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Dr. Philipp Hendel

BaFin veröffentlicht Hinweisschreiben zur aufsichtsrechtlichen Einordnung von ICOs zugrunde liegenden Token bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20.02.2018 ein Hinweisschreiben veröffentlicht, das sich mit der aufsichtsrechtlichen Bewertung von Token und Kryptowährungen als Finanzinstrumente befasst. Der Begriff der Finanzinstrumente hat für die rechtliche Einordnung und Behandlung der in diesem Berich bestehenden und geplanten Geschäftsmodelle zentrale Bedeutung.

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