Der Regierungsentwurf zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) setzt die EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstitute (IFD) in deutsches Recht um. Daneben gilt flankierend die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierinstitute (IFR) direkt….
I. Ausgangspunkt Die bisherige Aufsicht über Wertpapierfirmen folgt den Aufsichtsstandards, die für Banken entwickelt wurden, insbesondere geregelt im Kreditwesengesetz (KWG). So unterliegen Wertpapierfirmen bis dato den Eigenkapitalanforderungen der CRD IV…
Kurz vor der Sommerpause des Bundestages sollte das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermitter auf die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht“ diese Woche abgeschlossen werden. Ab dem 1.1.2021 sollte die Aufsicht über Finanzanlagendienstleister (neues Wording des Gesetzes) auf die BaFin übergehen.
Regelung der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt ab 2021 – der Referentenwurf liegt vor.
Der überarbeitete Entwurf der FinVermV ist da und die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater geht auf die BaFin über.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat den überarbeiteten Entwurf für die an MiFID 2 angepasste Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Eckpunktepapier zur künftigen Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, künftig „Finanzanlagendienstleister“, auf die BaFin vorgelegt.
Seit Monaten wartet die Branche auf die neue FinVermV 2018, die für gewerbliche Finanzanlagenvermittler die europarechtlichen Vorgaben der MiFID 2-Richtlinie umsetzt. Heute haben wir die finale Fassung des Referentenentwurfs erhalten und nehmen eine erste Analyse der wesentlichsten Neuregelungen vor.
EU-Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs
Auf dem Weg zur Kapitalmarktunion, zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen, sowie eines digitalen Binnenmarkts setzt die EU Kommission peu à peu ihren Aktionsplan für technologiegestützte Innovationen bei Finanzdienstleistungen (FinTech) um.
Die EU-Kommission hat am 8.3.2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem vorgelegt. Hintergrund ist, dass sich die EU und Regierungen weltweit mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zum Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft bekannt haben.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zum 2. FiMaNoG am 21.12.2016 vorgelegt. Ein Vergleich mit dem Referentenentwurf (siehe Meldung vom 20.10.2016), zeigt, dass inhaltlich nur geringfügige Änderungen vorgenommen wurden. Allerdings werden die Regelungen, die etwa im WpHG vorgesehen sind, ein weiteres Mal neu geordnet.
Am 21.11.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD Richtlinie vom 20.1.2016 über den Versicherungsvertrieb vorgelegt.