Das seit dem 23. März 2023 geltende DLT Pilot Regime bietet eine Testumgebung für Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Zentralverwahrer, in der Vorschriften gelten, die es erlauben, auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)…
In den letzten Wochen gab es bei der näheren Befassung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz Irritationen, ob das Betreiben der Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) automatisch zu einer Einordnung…
Die BaFin hat einen Entwurf von Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen vorgelegt, der die Ausgestaltung der Anlagebedingungen inländischer nachhaltiger Publikums-Investment-vermögen zum Gegenstand hat. Die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für ein nachhaltiges…
Die BaFin führt bis zum 30. Mai 2021 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer sogenannten Mantelverordnung zum neuen Wertpapierinstitutsgesetz durch. In der Mantelverordnung werden vier Stammverordnungen gefassten, sie sollen zeitgleich…
Der Regierungsentwurf zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) setzt die EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstitute (IFD) in deutsches Recht um. Daneben gilt flankierend die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierinstitute (IFR) direkt….
I. Ausgangspunkt Die bisherige Aufsicht über Wertpapierfirmen folgt den Aufsichtsstandards, die für Banken entwickelt wurden, insbesondere geregelt im Kreditwesengesetz (KWG). So unterliegen Wertpapierfirmen bis dato den Eigenkapitalanforderungen der CRD IV…
Kurz vor der Sommerpause des Bundestages sollte das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermitter auf die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht“ diese Woche abgeschlossen werden. Ab dem 1.1.2021 sollte die Aufsicht über Finanzanlagendienstleister (neues Wording des Gesetzes) auf die BaFin übergehen.
Regelung der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt ab 2021 – der Referentenwurf liegt vor.
Der überarbeitete Entwurf der FinVermV ist da und die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater geht auf die BaFin über.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat den überarbeiteten Entwurf für die an MiFID 2 angepasste Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Eckpunktepapier zur künftigen Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, künftig „Finanzanlagendienstleister“, auf die BaFin vorgelegt.
Seit Monaten wartet die Branche auf die neue FinVermV 2018, die für gewerbliche Finanzanlagenvermittler die europarechtlichen Vorgaben der MiFID 2-Richtlinie umsetzt. Heute haben wir die finale Fassung des Referentenentwurfs erhalten und nehmen eine erste Analyse der wesentlichsten Neuregelungen vor.