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EU-Parlament hat Verbot von Payment for Orderflow beschlossen

Von 31. Januar 2024Februar 26th, 2024Keine Kommentare

Payment for Order Flow (PFOF), d.h. Zahlungen von Dritten an Intermediäre für die Vermittlung von Orderaufträgen, ist nun endgültig verboten. Am 16.01.2024 hat das EU-Parlament das Verbot des Payment for Order Flow beschlossen. Das Verbot betrifft die Orders von Kleinanlegern und professionellen Kunden.

Was bisher geschah

Das Verbot stand bereits seit 2021 konkret im Raum und wir nun umgesetzt. Die Diskussion nahm ihren Ausgang bereits im Juli 2021 als die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) darauf hinwies, dass sie sog. Paymemts for Orderflow (PFOF) für bedenklich halte. Bei PFOF handelt es sich um die Praxis von Brokern, Plattformen und Vermittlern, Zahlungen von Ausführungsplätzen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an diese zu erhalten. Durch solche Zahlungen– so die ESMA – werde ein die Anlegerinteressen gefährdender Interessenkonflikt begründet.  ESMA vertrat ferner die Ansicht,  die Vereinbarkeit der Entgegennahme derartiger Zahlungen wäre mit den Vorgaben der MiFID II unwahrscheinlich.

Im November 2021 griff die EU-Kommission diese Gedanken grundsätzlich auf und präsentierte einen Entwurf der europäischen Verordnung MiFIR, der ein Verbot von PFOF vorsah, auch wenn es ihr weniger um die Anlegerinteressen als vielmehr die Markttransparenz und in der Folge die effiziente Preisbildung ging. Es entspann sich eine politische und wirtschaftliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines solchen Verbots. Im Frühjahr 2022 schien das Vorhaben der Kommission gescheitert. Nicht zuletzt die deutsche Regierung hatte sich gegen die Neuerung positioniert, das Verbot von PFOF schien vom Tisch.

Kurz vor Weihnachten 2022 ließ dann die zuständige EU-Kommissarin dann erkennen, dass sie sogar ein vollständiges Provisionsverbot für alle Finanzprodukte -also v. a. Geldanlagen und Versicherungen – mindestens im Bereich der Finanzberatung erwäge und Vor- und Nachteile abwäge. Dies war vor allem deshalb bemerkenswert, da sie als zuständige Kommissarin in 2023 eine „Retail investment strategy“ ausarbeitete, die die weitere Positionierung der EU Kommission zu Fragen rund um Provisionszahlungen im Finanzvertrieb definiert. Schließlich wurde ein Konzept veröffentlicht. Am 13.10.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission den Wortlaut einer Einigung zwischen Parlament und EU-Kommission. Dieser tritt 20 Tage nach Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Was beschlossen wurde

Das Parlament hat eine Anpassung der Verordnung 600/2014 (MiFIR) beschlossen, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedsstaaten erlangt. Beschlossen wurde ein allgemeines Verbot von PFOF. Nicht Gegenstand des Verbots sind Zahlungen, die nicht für die Vermittlung der Order erfolgen. Den Mitgliedstaaten wird aber die Option eingeräumt, den Wertpapierfirmen in ihrem Hoheitsgebiet bis längstens zum 30.06.2026 dieses Vergütungsmodell zu gestatten, soweit diese Wertpapierdienstleistungen ausschließlich für Kunden in diesem Hoheitsgebiet erbringen. Es ist davon auszugehen, dass Deutschland diese Option nutzen wird, da eben Deutschland auf diese Möglichkeit gedrängt hatte.

Was zu tun ist

Marktteilnehmer müssen die Situation aber genau beobachten und sich nun auf die spätestens 2026 kommenden Änderungen einrichten. Neben den Zahlungen von Handelsplätzen, Market Makern oder Brokern können auch klassische Vermittlungsprovisonen sowie Bestandvergütungen betroffen sein. Eine genaue Analyse des Einflusses des Verbots auf die jeweiligen Geschäftsmodelle ist daher geboten. Um die aus dem Verbot folgenden Umsatzeinbußen zu kompensieren wird es der Erschließung anderweitiger Ertragsquellen wie etwa mit dem Kunden vereinbarter Gebührenmodelle bedürfen.