Die AIFM-Richtlinie wird in Deutschland durch das AIFM-Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert. Kernstück ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das zum 22.07.2013 in Kraft treten soll. Die aus den bisherigen Regelungen bekannte Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Angebot wird dabei aufgegeben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand der Anlagevermittlung am 5. Dezember 2012 geändert. Die bloße Nachweistätigkeit im Sinne des Gewerberechts soll demnach keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG sein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für ihren Entwurf eines Rundschreibens zur Auslegung gesetzlicher Anforderungen an die Erstellung von Informationsblättern ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Es zeigt sich, dass noch zahlreiche Änderungen an dem Entwurf nötig sind, auch was die Berücksichtigung von Vermögensanlagen anbelangt.
Am 19. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Honorarberatungsgesetz beschlossen.
Finanzanlagenvermittler haben ab Januar 2013 zahlreiche Neuerungen im Rahmen ihrer Berufsausübung zu beachten. Darüber hinaus gibt es einige Fristen, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt im Auge behalten werden sollten.
Mit dem Gesetz soll eine gesetzliche Grundlage für honorarbasierte Anlageberatung in Deutschland geschaffen werden. Im Zentrum des Entwurfes steht die begriffliche Trennung von provisionsbasierter Anlageberatung und Honorarberatung.
Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht steht an. Die Kanzlei Dr. Roller & Partner begleitet dieses Thema fachlich und verfasst laufend Beiträge zu den neuesten Entwicklungen. Die Kanzlei hat für das Thema eine Task Force mit vier Anwälten gebildet, die ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Seite stehen.
Der Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs sieht für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen besondere Vorgaben vor, die sich mit der konkreten Ausgestaltung solcher Anlageformen für Privatinvestoren befassen.
Nach dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie vom 20.07.2012 soll am 22.07.2013 das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft treten. Der Entwurf dieses Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB-E) hat insbesondere bei Anbietern geschlossener Fonds für Aufsehen gesorgt. Während einige Emissionshäuser erhebliche Ressourcen einsetzen, um die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei der Emission und Verwaltung geschlossener Fonds zu erfüllen, beschäftigen sich andere Anbieter mit der Frage, wie sie ihr Geschäftsmodell fortsetzen können, ohne in den Anwendungsbereich des KAGB-E zu fallen.
Künftig bedarf jedes Unternehmen, das im Bereich der geschlossenen Fonds als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig ist der Erlaubnis der BaFin. Der Gesetzesentwurf sieht dazu detaillierte Vorgaben vor, die es einzuhalten gilt, um die Erlaubnis zu erlangen.