Am 25.06.2017 ist das 2. FiMaNoG in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält neben der Umsetzung der MiFID 2-Richtlinie auch Änderungen im KAGB, die durch eine überschießende Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/438 und das Investmentsteuergesetz 2018 veranlasst sind.
Die Regelungen zu freiwilligen und obligatorischen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen sind zuletzt komplex geworden. Dies trifft insbesondere auf die Frage zu, wann welche Pflichtinformationen wo und wie zu erteilen sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. Juni 2017 entscheiden, dass die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung darstellt.
Am 23.06.2017 ist das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (2. FiMaNoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist die gesetzliche Umsetzung der MiFID 2 in Deutschland weitgehend abgeschlossen. Auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Neufassung der FinVermV wurden geschaffen.
Am 30.06.2017 hat der Bundestag fristgerecht die Umsetzung der IDD Richtlinie in deutsches Recht beschlossen. Die Änderungen treten weitestgehend zum 23. Februar 2018 in Kraft.
Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten, mit dem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht ungesetzt wird. Wesentliche Änderungen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
8. Mai 2017: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen und damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Contracts for Difference (CFDs) beschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden ab dem 10.08.2017 nicht mehr angeboten werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben (03/2017 (GW)) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 13.03.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366), die bis zum 13.01.2018 in nationales Recht umzusetzen ist.