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News aus der Kanzlei drrp Rechtsanwälte

LG Frankfurt a. M. urteilt zu den Anforderungen an Güteanträge von Anlegern

Das LG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 30. August 2013 (2-28 O 21/13) zugunsten von Banken und Finanzdienstleistern entschieden, welche Anforderungen an Güteanträge zu stellen sind. Dabei schiebt das LG Frankfurt a. M. der vielfach anzutreffenden Praxis sog. „Anlegerschutzanwälte“, zur Begründung vermeintlicher Ansprüche für alle vertretenen Anleger einheitliche Satzbausteine ohne weitere Differenzierung zu verwenden, einen Riegel vor.

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Informationspflichten, Widerrufsrechte, Widerrufsbelehrungen und Widerrufsfolgen: Verbraucherrechte-Richtlinie bringt Änderungen

Die neue Rechtslage gilt ab dem 14. Juni 2014. Die Änderungen betreffen vor allem den Direktvertrieb außerhalb des eigenen Filialnetzes. Insbesondere neue vorvertragliche Informationspflichten werden zu beachten sein. Außerdem wird es neue Musterbelehrungen geben, deren Verwendung dringend zu empfehlen ist. Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sollten sich rechtzeitig mit den anstehenden Gesetzesänderungen befassen, um zum Stichtag 14.06.2014 organisatorisch und personell gewappnet zu sein.

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