Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. Oktober 2015 ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie ihre Sichtweise auf verschiedene Geschäftsmodelle darstellt, die sich im Bereich des Crowdlending etabliert haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben herausgegeben, in dem die BaFin auf die im KAGB geregelten Aufgaben und Pflichten einer Verwahrstelle eingeht. Für Verwahrstellen nach dem KAGB ist dieses Rundschreiben von erheblicher praktischer Bedeutung.
DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte PartmbB veröffentlicht Leitfaden für Schweizer Banken und Finanzdienstleister, die sich für einen Markteintritt in Deutschlanf interessieren in zweiter, überarbeiteter Auflage.
EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich Anfang Juni 2015 auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) verständigt.
Am 9.3.2015 hat die BaFin ihr Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ geändert.
Nach vorangegangenen Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Hamm mehren sich die Anzeichen, dass sich ein entgegenstehendes Urteil des LG München I, wonach beim Vertrieb geschlossener Fonds über das Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden muss, nicht durchsetzen wird.
Das OLG Frankfurt und LG Frankfurt haben einheitlich schuldnerfreundlich zu einigen Fragen rund um die Insolvenzanfechtung entschieden.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 23.04.2015 beschlossen, nachdem der Bundesrat keine Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangt, ist mit der Verkündung im Juli 2015 zu rechnen. Die meisten Regelungen treten dann am Folgetag in Kraft. Es ist ratsam sich mit den Neuregelungen und den Übergangsvorschriften vertraut zu machen.
Die Finanzdienstleistungsbranche darf sich freuen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vier Urteilen die Mindestanforderungen herausgearbeitet, die an Güteanträge zu stellen sind – und dabei zugunsten der Finanzdienstleistungsinstitute entschieden.
RA Knappe als Referent zum Thema „Erstellung und Anpassung des Basisinformationsblatts sowie Einsatz im Vertrieb“ am 20. Februar 2015 in Frankfurt-Eschborn