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Thomas Elster

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz nimmt parlamentarische Hürden. Am 18.03.2011 wird der Bundesrat über das Gesetz beschließen

Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.

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Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“

Der Entwurf vom 22.09.2010 des kurz als „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ bezeichneten Vorhabens basiert auf dem „Schäuble-Entwurf“ vom 03.05.2010 (vgl. hierzu unsere Meldung vom 05.05.2010), setzt diesen allerdings nicht vollständig um. Er sieht Änderungen und Ergänzungen in zahlreichen kapitalmarktrelevanten Regelwerken vor.

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