Vier Jahre nach Umsetzung der der MiFID in Deutschland durch das FRUG legte die EU-Kommission am 20.10.2011 einen Vorschlagsentwurf zur Überarbeitung der MiFID Regelungen vor. Der Vorschlag besteht aus der Richtlinie MiFID 2, die in den Mitgliedsstaaten wieder in nationales Recht umgesetzt werden müsste und einer direkt wirkenden Verordnung namens MiFIR.
RA Elster als Referent zum Thema „MiFID II“ beim Finanz Colloquium Heidelberg am 23.-24. Oktober 2012
Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.
Der Entwurf vom 22.09.2010 des kurz als „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ bezeichneten Vorhabens basiert auf dem „Schäuble-Entwurf“ vom 03.05.2010 (vgl. hierzu unsere Meldung vom 05.05.2010), setzt diesen allerdings nicht vollständig um. Er sieht Änderungen und Ergänzungen in zahlreichen kapitalmarktrelevanten Regelwerken vor.