Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat Folgen auch für den Bereich von Dachfonds, die in mehrere geschlossene Beteiligungen investieren. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für den Tatbestand der Anlageverwaltung besteht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht Merkblatt mit Hinweisen zum Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten; Unklarheiten werden dadurch nur teilweise beseitigt.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren vom 22.06.2011 wurde am 25.06.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 30, S. 1126) und ist am 01.07.2011 in Kraft getreten.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds und sonstiger Vermögensanlagen veröffentlicht. Die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ soll das geplante „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ und die darin vorgesehenen Regulierungen des so genannten grauen Kapitalmarkts über Neuregelungen in der Gewerbeordnung in wichtigen Aspekten konkretisieren.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie haben am 17. Februar 2011 einen noch nicht endgültig abgestimmten Diskussionsentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts vorgelegt. Wie ist der Stand?