BGH: Umfassende Aufklärungspflicht bei Anlageberatungsverträgen auch über verdeckte Innenprovisionen
Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat seine Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten eines (Bank-)Anlageberaters im Zusammenhang mit Rückvergütungen und verdeckten Innenprovisionen erneut erheblich ausgeweitet.