Die EU-Kommission hatte am 08.03.2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Hintergrund hierfür war das Pariser Klimaschutzübereinkommen und die UN-Agenda 2030.Die Bafin hat Ende 2019 ein Merkblatt zum Umgang…
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 26. Oktober den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) veröffentlicht….
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20.02.2018 ein Hinweisschreiben veröffentlicht, das sich mit der aufsichtsrechtlichen Bewertung von Token und Kryptowährungen als Finanzinstrumente befasst. Der Begriff der Finanzinstrumente hat für die rechtliche Einordnung und Behandlung der in diesem Berich bestehenden und geplanten Geschäftsmodelle zentrale Bedeutung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Merkblatt zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vom 29.11.2017 die Voraussetzungen für das Vorliegen der durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) neu eingefügten Tatbestände des Zahlungsauslösedienstes und des Kontoinformationsdienstes näher konturiert und gibt damit Einblick in die ab 13.01.2018 zu berücksichtigende Verwaltungspraxis.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 29.11.2017 im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13. Januar 2018 in Kraft tritt, ein…
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 13.11.2017 eine Erklärung veröffentlicht, um die an ICOs beteiligten Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, dass sie sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Tätigkeiten regulierte Tätigkeiten darstellen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. Juni 2017 entscheiden, dass die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung darstellt.
Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten, mit dem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht ungesetzt wird. Wesentliche Änderungen bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben (03/2017 (GW)) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 13.03.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366), die bis zum 13.01.2018 in nationales Recht umzusetzen ist.