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Dr. Philipp Hendel

BGH: Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.06.2016 entschieden, dass der in der deutschen Kreditwirtschaft übliche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte § 104 der Insolvenzordnung (InsO) widerspricht und daher (teil)unwirksam ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kündigt aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung an, kurzfristig eine Regelung zu suchen.

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Neufassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) im Konsultationsverfahren

Am 26.08.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) an die Verbände der Kreditwirtschaft versandt. Mit der Neufassung der InstitutsVergV sollen die durch das zum 01.01.2014 in Kraft tretende CRD IV-Umsetzungsgesetz neuen Anforderungen an Vergütungssysteme und Vergütungen der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute näher konkretisiert werden.

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