In einem aktuellen Grundsatzurteil beschränkt der BGH die Pflicht, ungefragt über die exakte Höhe erhaltener Rückvergütungen aufklären zu müssen, auf Bankberater. Die Finanzbranche atmet auf.
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News aus der Kanzlei drrp Rechtsanwälte
In einem aktuellen Grundsatzurteil beschränkt der BGH die Pflicht, ungefragt über die exakte Höhe erhaltener Rückvergütungen aufklären zu müssen, auf Bankberater. Die Finanzbranche atmet auf.
Die Frühjahrsveranstaltung findet dieses Jahr am 30. April 2010 im Münchener Künstlerhaus statt.