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News aus der Kanzlei drrp Rechtsanwälte

Sachkundeprüfung, Berufshaftpflichtversicherung, Beratungsprotokoll, Produktinformationen, Offenlegung von Zuwendungen – der neue Rechtsrahmen für den Vertrieb von Vermögensanlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds und sonstiger Vermögensanlagen veröffentlicht. Die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ soll das geplante „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ und die darin vorgesehenen Regulierungen des so genannten grauen Kapitalmarkts über Neuregelungen in der Gewerbeordnung in wichtigen Aspekten konkretisieren.

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Neufassung der MaComp

Ein BaFin-Rundschreiben vom 14. Juni konkretisiert insbesondere Anforderungen an Beratungsprotokolle. Außerdem erweitert es den Kreis derjenigen Unternehmen, die die MaComp umsetzen müssen, um Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, und enthält Änderungen zu Mitarbeitergeschäften sowie zur Verwendung von Wertdarstellungen in Informationsmaterial. Da keine Umsetzungsfristen existieren, sollten alle Marktteilnehmer unverzüglich mit der Überprüfung und ggf. Umsetzung der neuen Anforderungen beginnen. Die BaFin verlangt dies sogar explizit.

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Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz nimmt parlamentarische Hürden. Am 18.03.2011 wird der Bundesrat über das Gesetz beschließen

Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts passierte mit der zweiten und dritten Lesung am 10. und 11. Februar 2011 den Bundestag. Der 7. Finanzausschuss hat am Regierungsentwurf vom 22. September 2010 einige, im Ergebnis geringfügige Änderungen vorgenommen.

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Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“

Der Entwurf vom 22.09.2010 des kurz als „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz“ bezeichneten Vorhabens basiert auf dem „Schäuble-Entwurf“ vom 03.05.2010 (vgl. hierzu unsere Meldung vom 05.05.2010), setzt diesen allerdings nicht vollständig um. Er sieht Änderungen und Ergänzungen in zahlreichen kapitalmarktrelevanten Regelwerken vor.

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