Finanzdienstleister werden gerade im Zusammenhang mit größeren Haftungskomplexen gelegentlich von einer schlechten Presse bis hin zu sog. „shit storms“ überzogen. Es gibt aber juristische Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, wenn dabei über die Stränge geschlagen wird.
Der BGH hat mit Urteil vom 19. März 2013 (XI ZR 431/11) die Haftung einer Direktbank grundsätzlich verneint, wenn der Kunde ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen damit beauftragt hat, Beratungsleistungen für ihn auszuführen.
RA Elster als Referent zum Thema „Honoraranlageberatungsgesetz“ beim WM-Seminar am 27. November 2013 in Frankfurt-Eschborn
Das Gesetz enthält Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeit von Honoraranlageberatern. Diese Anforderungen treten am dem ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Inhalt und Reichweite des Begriffs des Investmentvermögens nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Entwurfs eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-E) waren bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Mutmaßungen. Nun hat sich die BaFin in einem Entwurf dazu positioniert, wie sie diesen Begriff in der Verwaltungspraxis auszulegen gedenkt.
Am 28.02.2013 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Hochfrequenzhandelsgesetz (BT Drucksache 17/12536) verabschiedet. Diese gesetzliche Regelung erfolgt im Vorgriff und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den geplanten Regelungen in Art. 17 MiFID II, 51 III auf europäischer Ebene.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2013 ein „Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB-E“ herausgegeben. In diesem Merkblatt gibt die BaFin einen ersten Ausblick darauf, wie sie einzelne Aspekte des Erlaubnisverfahrens für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Verwaltungspraxis handhaben wird. Das Merkblatt beschäftigt sich dabei im Wesentlichen mit den Unterlagen und Angaben, die der Erlaubnisantrag enthalten muss.
Am vergangenen Dienstag waren nach einer bundesweiten Razzia gegen mutmaßliche Anlagebetrüger einige Hauptverdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Auch Vermittler von Kapitalanlagen der S&K stehen im Brennpunkt der juristischen Aufarbeitung, weil Anleger häufig versuchen sich bei ihnen schadlos zu halten.
Das AIFM-Umsetzungsgesetz mit seinem Kernstück, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wird die AIFM-Richtlinie zum 22.07.2013 in deutsches Recht umsetzen. Auch Private-Equity-Fonds werden von der künftigen Regelung erfasst und unterliegen damit einer stärkeren Regulierung als bisher.
Die AIFM-Richtlinie wird in Deutschland durch das AIFM-Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert. Kernstück ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das zum 22.07.2013 in Kraft treten soll. Die aus den bisherigen Regelungen bekannte Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Angebot wird dabei aufgegeben.