Nicht nur der Tag der Anwendung der neuen Regelungen wird um ein Jahr verschoben, auch die nationale Umsetzung.
FinTech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – eine Erlaubnis der BaFin erfordern. In Ihren Hinweisen gibt die BaFin einen kurzen Überblick, wie sie einige Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen FinTech-Modellen aufsichtsrechtlich bewertet.
Noch am 21.05.2015 hatte das Oberlandesgericht München ein Urteil verkündet, wonach Verbraucher auch dann den „Widerrufsjoker“ ziehen können, wenn die Widerrufsinformation zu ihrem Darlehensvertrag lediglich exemplarische Nennungen der vertraglichen Pflichtangaben und im Übrigen einen Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB enthält. Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat nun ein Urteil des Landgerichts München I erstritten, das mit dieser fehlerhaften Rechtsauffassung bricht.
Die BaFin hat am 19. Februar 2016 ihren Entwurf einer Neufassung der MaRisk vorgestellt. Die darin enthaltenen erweiterten Anforderungen an Auslagerungen werden eine Anpassung von Auslagerungsverträgen erforderlich machen.
Die Einführung von MiFID II soll verschoben werden. Die Kommission hat hierzu den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.
Am 08.10.2015 hat ds Europäische Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (PSD 2) angenommen.
Das BMF hat nunmehr den Referentenentwurf eines „Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG)“ vorgelegt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. Oktober 2015 ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie ihre Sichtweise auf verschiedene Geschäftsmodelle darstellt, die sich im Bereich des Crowdlending etabliert haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben herausgegeben, in dem die BaFin auf die im KAGB geregelten Aufgaben und Pflichten einer Verwahrstelle eingeht. Für Verwahrstellen nach dem KAGB ist dieses Rundschreiben von erheblicher praktischer Bedeutung.
DR. ROLLER & PARTNER Rechtsanwälte PartmbB veröffentlicht Leitfaden für Schweizer Banken und Finanzdienstleister, die sich für einen Markteintritt in Deutschlanf interessieren in zweiter, überarbeiteter Auflage.