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Jan Knappe

Referentenentwurf für die neue VersVermV liegt vor

Die Umsetzung der IDD-Richtlinie bringt zahlreiche Veränderungen für den Versicherungsvertrieb mit sich, die nach heutigem Stand ab dem 23.02.2018 zu beherzigen sind. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (insurance based investment products). Am 23.10.2017 hat das Bundeswirtschaftsministerium endlich den Referentenentwurf für die Neufassung der Verordnung über Versicherungsvermittlung (VersVermV) vorgelegt.

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Elektronisches Transparenzregister: Handlungsbedarf vor dem 1. Oktober 2017

Am 26.06.2017 ist das neugefasste Geldwäschegesetz in Kraft getreten. §§ 18-26 GWG regeln ein neu zu errichtendes elektronisches Transparenzregister, das mittlerweile als Onlineplattform über den Bundesanzeiger-Verlag eingerichtet worden ist (www.transparenzregister.de). Daraus ergibt sich eiliger Handlungsbedarf für praktisch alle Unternehmen, Vereine, Stiftungen und treuhänderische Gestaltungen (1). Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Identifizierungspflicht der geldwäscherechtlich Verpflichteten (2).

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PRIIPs-Verordnung und Basisinformationsblätter – Level 2 ist da, Level 3 kommt

Das Basisinformationsblatt muss ab dem 31.12.2016 vorgehalten werden, das steht schon lange fest. Aber: Für welche Produkte genau? Welche Inhalte soll das Basisinformationsblatt haben? Muss auch für bereits aufgelegte und im Vertrieb befindliche Produkte nachgerüstet werden? Welche Ereignisse lösen Aktualisierungspflichten aus? Fragen über Fragen, die auch ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der Verordnung nicht befriedigend beantwortet worden sind.

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LG München I: Keine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei lediglich exemplarischer Nennung von Pflichtangaben

Noch am 21.05.2015 hatte das Oberlandesgericht München ein Urteil verkündet, wonach Verbraucher auch dann den „Widerrufsjoker“ ziehen können, wenn die Widerrufsinformation zu ihrem Darlehensvertrag lediglich exemplarische Nennungen der vertraglichen Pflichtangaben und im Übrigen einen Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB enthält. Die Kanzlei DR. ROLLER & PARTNER hat nun ein Urteil des Landgerichts München I erstritten, das mit dieser fehlerhaften Rechtsauffassung bricht.

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