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Jan Knappe

KAGB: Übergangsregeln und Ausnahmen

Das Gesetz tritt zwar zum 22.07.2013 in Kraft, die §§ 343 ff. KAGB beinhalten allerdings zahlreiche Bestandsschutzregelungen, Schonfristen und Erleichterungen für bereits bestehende Investmentvermögen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die BaFin hat sich in einem Merkblatt vom 18.06.2013 zu maßgeblichen Fragen hinsichtlich der Übergangsvorschriften im KAGB geäußert.

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„Schäuble-Entwurf“: Bundesfinanzministerium legt Diskussionsentwurf für ein Anlegerstärkungs- und Funktionsverbesserungsgesetz vor

Am 3. Mai 2010 wurde der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ veröffentlicht. Insbesondere die Austrocknung des Grauen Kapitalmarkts sowie eine verschärfte Aufsicht über Anlageberater sorgen für Aufmerksamkeit und Widerstand in der Finanzbranche.

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