In den letzten Wochen gab es bei der näheren Befassung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz Irritationen, ob das Betreiben der Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) automatisch zu einer Einordnung…
Lesen Sie mehr
In den letzten Wochen gab es bei der näheren Befassung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz Irritationen, ob das Betreiben der Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) automatisch zu einer Einordnung…
Der Regierungsentwurf zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) setzt die EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstitute (IFD) in deutsches Recht um. Daneben gilt flankierend die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierinstitute (IFR) direkt….