8. Mai 2017: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen und damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Contracts for Difference (CFDs) beschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden ab dem 10.08.2017 nicht mehr angeboten werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben (03/2017 (GW)) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 13.03.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366), die bis zum 13.01.2018 in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit Schlussantrag vom 08.02.2017 beantragt, auszusprechen, dass die Vermittlung des Abschlusses eines Portfolioverwaltungsvertrags keine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung in Form der Anlagevermittlung darstellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.03.2017 die aktualisierte Fassung Ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz: MaComp) veröffentlicht.
Durch MiFID II wird auch das Erbringen von Datenbereitstellungsdienstleistungen durch Datenbereitstellungsdienste unter den Vorbehalt gestellt, dass hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörden vorliegt. Der Entwurf des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes sieht dementsprechend…
Die BaFin hat am 19.01.2017 den überarbeiteten Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Sie wird voraussichtlich im Februar erlassen soll am 1. März 2017 in Kraft treten.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zum 2. FiMaNoG am 21.12.2016 vorgelegt. Ein Vergleich mit dem Referentenentwurf (siehe Meldung vom 20.10.2016), zeigt, dass inhaltlich nur geringfügige Änderungen vorgenommen wurden. Allerdings werden die Regelungen, die etwa im WpHG vorgesehen sind, ein weiteres Mal neu geordnet.