Thomas Elster In News Die Abschlussvermittlung unter dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) als Ausschlussgrund für die Einordnung als kleines Institut? In den letzten Wochen gab es bei der näheren Befassung mit dem Wertpapierinstitutsgesetz Irritationen, ob das Betreiben der Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG) automatisch zu einer Einordnung…Lesen Sie mehr