Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand der Anlagevermittlung am 5. Dezember 2012 geändert. Die bloße Nachweistätigkeit im Sinne des Gewerberechts soll demnach keine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG sein.
Finanzanlagenvermittler haben ab Januar 2013 zahlreiche Neuerungen im Rahmen ihrer Berufsausübung zu beachten. Darüber hinaus gibt es einige Fristen, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt im Auge behalten werden sollten.
Mit Schreiben vom 27.08.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die 2. Ergänzung des Rundschreibens betreffend die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) bekannt gegeben.
Am 26.04.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zur Konsultation veröffentlicht.
Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) gebilligt.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht Merkblatt mit Hinweisen zum Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten; Unklarheiten werden dadurch nur teilweise beseitigt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung der Vermittlung geschlossener Fonds und sonstiger Vermögensanlagen veröffentlicht. Die „Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ soll das geplante „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ und die darin vorgesehenen Regulierungen des so genannten grauen Kapitalmarkts über Neuregelungen in der Gewerbeordnung in wichtigen Aspekten konkretisieren.
Das Bundeskabinett hat am 06.04.2011 den Entwurf für ein „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ beschlossen.